Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 891 –

Drucksache 18/12850

Erwartung gegeben, „dass man da, wo noch kein enger Austausch zwischen den Nachrichtendiensten zur
Abwehr von terroristischen Gefahren besteht, diese Zusammenarbeit tatsächlich auch sucht.“ Diese Zusammenarbeit habe allerdings nach seinem Verständnis und auch nach dem Verständnis von BND und Bundeskanzleramt nicht „unter Preisgabe der Rechtsgarantien des Grundgesetzes und des deutschen Rechts, aber im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ stattfinden sollen.
„Insofern war die Perspektive, unter der wir damals mit den Amerikanern gesprochen
haben, in der Tat eine etwas andere, die Perspektive damals, dass auch erwartet wurde,
dass wir die Informationen, die weltweit, oder, sagen wir, zwischen den befreundeten
Staaten ausgetauscht werden über Terrorismus und Bedrohungslagen - - dass diese
auch zukünftig durch Kooperationen allen zur Verfügung stehen.“4823
Der in der Berichterstattung ebenfalls angesprochene Zeuge Dr. August Hanning, BND-Präsident von Dezember 1998 bis zum November 2005, hat in seiner Vernehmung darauf hingewiesen, dass der Zeuge
Dr. Steinmeier „ja politisch verantwortlich“ gewesen sei, „und derjenige, der politisch verantwortlich ist,
muss im Grunde auch ungefähr wissen, was in seinem Geschäftsbereich geschieht.“4824 Der BND-Präsident
habe zwar die Aufgabe „Operationen zu verantworten“, doch wenn gravierende Risiken bei Operationen zu
besorgen waren, habe er das Bundeskanzleramt „immer oder in aller Regel eingeschaltet“.4825
Der Zeuge W. K., zu Beginn der Operation EIKONAL für die Kabelerfassung verantwortlicher Referatsleiter
im BND, hat die Ausgangssituation wie folgt geschildert:
„Sie dürfen nicht vergessen, in welcher Zeit wir uns damals befanden: mit Afghanistan-Krieg mit deutscher Beteiligung, die Regierung, die die uneingeschränkte Solidarität bei der Terroraufklärung der USA versichert hat, und beginnender Irak-Krieg.
Das war das Ziel: Terroraufklärung, Ausland-Ausland.“4826
aa)

Spezielle Interessen des BND

Nach Angaben des Zeugen Breitfelder setzten sich die Interessen des BND an der Operation EIKONAL aus
zwei Bereichen zusammen, nämlich dem „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ und dem „Herstellen einer Aufklärungsfähigkeit des BND für Telekommunikation, die sich im Internet bewegt“.4827
Im Besonderen sei es um das Erlernen von Kenntnissen im Bereich des Datenabgriffs aus Glasfaserkabeln
gegangen, wie der Zeuge Dr. Hanning erläutert hat:
„Der BND hatte ja große Probleme in der Technik der Kabelerfassung, und ‚EIKONAL‘ war sozusagen der Türöffner für den Bundesnachrichtendienst für die Technik
zur Kabelerfassung.“4828

4823)
4824)
4825)
4826)
4827)
4828)

Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 25.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 82.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 64.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 14.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 67.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 45.

Select target paragraph3