Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Auch zu der sich daran anschließenden Frage nach der Menge der übermittelten Metadaten hat sie nur geantwortet:
„Das ist eine sehr hohe Zahl. Ich habe es auch vorgestern noch gelesen. Ich weiß nicht,
ob ich jetzt hier sieben Tage im Kopf habe, weil wir unsere Daten haben. In sieben
Tagen sind es, glaube ich, Milliarden. Aber ob jetzt erhobene oder weitergegebene,
weiß ich nicht mehr. Ich bitte um Entschuldigung, ich habe gedacht, ich kann dann in
den Bericht reingucken und das dann - - weil ich wollte es mir auch nicht aufschreiben.“4789
Des Weiteren hat sie dazu erklärt:
„[…] es gibt Strecken, wo nur Metadaten abgegriffen werden, und es gibt Strecken,
wo sowohl Meta- als auch Inhaltsdaten abgegriffen werden oder erfasst werden oder
wie immer - -“4790
Eine persönliche rechtliche Bewertung hat die Zeugin Löwnau ebenfalls abgegeben:
„Also, ich denke mir - - Ich habe ja eben schon erwähnt, dass nicht auszuschließen ist,
dass der BND Daten erhebt, die er selber gar nicht erheben darf. Und wenn die dann
natürlich noch weiter verarbeitet werden und dann noch weitergegeben werden, dann
wäre das natürlich rechtswidrig. Da dies ja in großen Teilen auch - - Gut, wenn sie
wirklich Inhaltsdaten sehen und sehen, das sind Deutsche, dann wird das halt nicht - Aber wenn nicht, wird das ja auch zurückgeleitet, die Ergebnisse, an die US-Seite, und
wenn die schon nach BND-Gesetz nicht hätten erhoben werden dürfen, dann ist natürlich die Weiterleitung auch rechtswidrig. Also, jeder einzelne Schritt, der mit einem
Datum gemacht wird, muss einzeln geprüft werden, ob er zulässig ist oder nicht.“4791
Der Frage, ob Bad Aibling Teil eines globalen Systems zur Metadatengewinnung sei, hat die Zeugin entgegnet:
„Das haben wir nicht feststellen können.“4792
d)

Stellungnahme des Bundeskanzleramtes

Zu den von der BfDI in der Rechtsbewertung ausgesprochenen Beanstandungen nahm das Bundeskanzleramt
als über den BND Aufsicht führende Behörde Stellung. Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss von der
Bundesregierung am 27. September 2016 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur zur Einsichtnahme
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.4793 Auf die Stellungnahme

4789)
4790)
4791)
4792)
4793)

Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 31.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 33.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 57.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 82 f.
Übersendungsschreiben des Bundeskanzleramts (ohne Anlagen VS-NfD – insoweit offen) zur Stellungnahme des BND, MAT A
BK- (sic!) (Tgb.-Nr. 281/16 – GEHEIM); vergleiche dazu auch die Ausführungen im Verfahrensteil, Erster Teil D.II.

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