Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Handy aus dem Land benutzt. Das alles kann von diesem System nicht ausgefiltert
werden; das heißt, es würde dann wahrscheinlich erst bei der inhaltlichen Überprüfung
möglicherweise auffallen. Also, wenn es zum Beispiel ein abgehörtes Gespräch wäre,
könnte man dann vielleicht hören: Oh, da spricht jemand Deutsch und telefoniert von
- ich weiß nicht - Afghanistan mit einem Freund und verabredet sich zum Essen.
[…]“4763
DAFIS habe sich zwischenzeitlich aber verbessert4764 und schließe seit Juni 2015 auch europäische Interessen
ein.4765
„Das war aber noch nicht so, als wir kontrollierten.“4766
Das System habe erhebliche Schwächen, weshalb „mit Sicherheit auch immer wieder Daten von Personen
erfasst“ würden, „die nicht im Auftragsprofil des BND sind und nicht erhoben werden dürfen“.4767
In Fällen, in denen DAFIS versagt habe, sei die Datenerhebung aus Sicht der BfDI rechtswidrig gewesen.
Damit sei jede weitere Verwendung, einschließlich der Übermittlung, ebenfalls rechtswidrig gewesen.4768
Die Zeugin Löwnau hat insoweit ausgeführt:
„Es ist nach bestem Wissen und Gewissen - das sagt auch der BND - nicht möglich,
alle Personen rauszufiltern, die sie eigentlich nicht erheben dürften. Das heißt, schon
da wird es dann rechtswidrig erhoben und dann möglicherweise auch in ein anderes
System überführt, und möglicherweise fällt es erst auf, wenn jemand in die Inhalte [...]
reinsieht [...]. Das heißt, diese Daten werden auf jeden Fall rechtswidrig erhoben,
rechtswidrig verarbeitet.“4769
Nach Aussage des Zeugen Fritsche sei eine vollständige technische Filterung nach Rechtssprechung des
Bundesverfassungsgerichts jedoch gar nicht gefordert:
„Aber einen hundertprozentigen Schutz wird es nach meiner Ansicht nie geben, ist
aber auch rechtlich nicht gefordert."4770
„Darüber sind wir schon seit einiger Zeit, und zwar seit Jahren, mit der G-10-Kommission im Gespräch, und es gibt dazu auch schon Rechtsprechung, die damit umgeht.
Wenn zum Beispiel ein deutscher Staatsangehöriger, der mit ,dot.com ` oder mit einer
anderen Endung - also nicht ‚de', wo er sofort ausgefiltert wird - und mit einem nichtdeutschen Namen - - und womöglich auch nicht mit deutscher Zunge redet - - Und
wenn man das erst hinterher feststellt, dann gibt es die sogenannte G-10-Positivliste,

4763)
4764)
4765)
4766)
4767)
4768)
4769)
4770)

Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 40.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 46.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 46.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 46.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 40.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 57.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 62.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 37.

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