Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

‚Ich brauche immer eine fertige Dateianordnung, um einen rechtskonformen Zustand
herzustellen‘, hält die BfDI ja selber nicht in Gänze ein.“4758
Die gleiche Auffassung wie die vorgenannten Zeugen hat auch der Zeuge Fritsche geäußert und der Rechtsauffassung der Zeugin Löwnau deutlich widersprochen:
„Aus Sicht der Bundesregierung falsch. Aus Sicht der Bundesregierung - und das hat
die Bundesregierung auch schon in anderen Bereichen - - das ist ja nicht zum ersten
Mal hier geschehen - ist es so, dass das Fehlen einer Dateianordnung ein formeller
Fehler ist, der dazu führt, dass die Datenschutzbeauftragte uns darauf hinweist, dass
wir hier das nachzuholen haben bzw., wenn es eine Uraltdatei ist, sage ich mal, und
die nicht mehr existiert, ob das dann überhaupt noch verhältnismäßig ist, eine solche
Forderung zu erheben - - Aber es führt nicht dazu - und das haben wir ganz deutlich
gesagt -, dass es hier zu einer materiellen Rechtswidrigkeit kommt. Das teilen wir
nicht."4759
bb)

G 10-Filterung mithilfe von DAFIS

Auch die sogenannte DAFIS-Filterung [dazu unter F.III.6.d)] sei nach Aussage der Zeugin Löwnau intensiv
überprüft worden.4760 Es sei dabei klar geworden,
„dass man damit nicht alles ausfiltern kann, was geschützt werden sollte, dass das
technisch nicht möglich ist unserer Meinung nach."4761
Sie hat des Weiteren dazu erläutert:
„Es gibt ja verschiedene Stufen, […] in der halt eine Ausfilterung stattfindet in diesem
System: allgemeine Filter, die klassischen halt, Vorwahlen, deutsch usw., de-Endungen von E-Mailadressen. Es gibt einen Negativ-Filter, es gibt einen Positiv-Filter, und
es werden auch deutsche und europäische Interessen versucht eingepflegt zu werden.
Uns ist aber dann aufgefallen, dass es auf diese Art natürlich nicht möglich ist, alle
möglicherweise schützenswerten Personen zu erfassen und wirklich aus dem System
auszufiltern. Das heißt, es besteht auch nach dieser Filterung, die in DAFIS stattfindet,
die Gefahr, dass deutsche Staatsbürger mit erfasst würden vom BND. Das ist halt ein
Grundproblem, das dabei besteht.“4762
Als Beispiel, warum das technisch „nicht zu 100 Prozent funktionieren“ könne, hat sie ausgeführt:
„Nicht jeder deutsche Staatsbürger hat eine E-Mail-Adresse mit ‚de‘ oder so etwas,
man kann eine mit ‚com‘ haben, man kann ein Deutscher sein, der im Ausland ein
4758)
4759)
4760)
4761)
4762)

Dr. H. F., Protokoll-Nr. 121 I, S. 12.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 41.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 26.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 26.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 26 f.

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