Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

führung des MoA […], die Einhaltung des deutschen Rechts […] und die rechtspolitische Bewertung der Fernmeldeaufklärung im Falle der Kooperation in Bad Aibling
[…].“4581
Bei seiner Befragung hat der Sachverständige Dr. Graulich auf die Frage, ob und wie der BND versucht
habe, die Probleme der nicht lesbaren Begründungen in der Kooperation mit der NSA zu beheben, geantwortet:
„Die haben auf eins gewartet, und zwar auf die Aufstellung eines neuen Datenbanksystems, was nach meinem Wissen jetzt irgendwie im Spätsommer [2015] gekommen
sein soll oder gekommen ist, das diese Probleme behebt."4582
In einer zusammenfassenden Bewertung Dr. Graulichs heißt es:
„Die untersuchungsgegenständlichen ca. 40.000 Selektoren sind Frucht der im Laufe
der Jahre erweiterten DAFIS-Prüfung und zeigen qualitativ gravierende Verstöße
durch die NSA. Quantitativ liegt die Zahl der Vertragsverletzungen dennoch nur im
Promillebereich. Ob unter diesen Bedingungen das Projekt nicht hätte durchgeführt
werden dürfen, weil es für die deutsche Seite an einer zentralen Stelle nicht transparent
war und die Vertragskonformität der Steuerung zu einem großen Teil nicht beurteilt
werden konnte, ist politisch zu entscheiden gewesen, weil die „deutschen Interessen“
nicht nur im Inhalt der Selektoren nisten, sondern auch in der Beurteilung des Wertes
von Sicherheitspartnerschaften in bestimmten Bereichen, von denen JSA ein Teil war.
Das Gewicht des Verstoßes durch die NSA liegt nicht einfach nur in der objektiven
Zahl vertragswidriger Selektoren. Insbesondere die Verstöße gegen die Europa-Einschränkung im MoA JSA sind vielmehr bündnispolitisch prekär. Denn die NSA hat
auf diese Weise aus der Tarnung des Gemeinschaftsprojekts nachrichtendienstliche
Aufklärung gegen Mitgliedsländer der Europäischen Union unternommen. Die NSA
hat sich damit nicht nur vertragswidrig verhalten, sondern auch ohne Abstimmung in
der Kooperation die deutsche Position gegenüber ihren europäischen Partnern potentiell gefährdet.“4583
Es sei nicht belegbar, dass der BND erst durch die Snowden-Veröffentlichungen für Selektoren mit Bezug
zu europäischen oder gar deutschen Belangen sensibilisiert worden wäre; EU-bezogene Selektoren seien
schon im Jahr 2005 durch den BND abgelehnt worden.4584
Allerdings hätte, nach Auffassung Dr. Graulichs, DAFIS auf die automatische Filterung „europäischer Selektoren“ programmiert werden oder eine Prüfung aller Selektoren mit Europabezug auf MoA-Konformität
durch den BND erfolgen müssen.4585

4581)
4582)
4583)
4584)
4585)

Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 209.
Dr. Graulich, Protokoll-Nr. 69 I, S. 46.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 211 f.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 212 f.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 213.

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