Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eee) Nachfund 1
Die im Nachfund 1 befindliche Liste mit Rufnummern enthalte keine Defintion der Deutungen zu diesen
Selektoren, weshalb die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien teilweise gar nicht möglich gewesen sei
und teilweise auf Mutmaßungen basiere.4555 Das Ergebnis der Analyse stellt sich wie folgt dar:4556
Kategorie
Anzahl
Deutsche Grundrechtsträger in DE
0
Deutsche Grundrechtsträger in den EU-Staaten
1
Deutsche Grundrechtsträger in den Five Eyes-Staaten
0
Deutsche Grundrechtsträger im sonstigen Ausland
11
Mitglieder der Bundesregierung
0
Bedienstete des Bundes
0
Mitglieder des Deutschen Bundestages
0
Mitglieder anderer Verfassungsorgane Deutschlands
0
Deutsche Vertretungen im Ausland
0
Verstoß gegen „deutsche Interessen“
4557
10
Natürliche oder juristische Personen in EU-Staaten
22
Regierungseinrichtungen und staatliche Stellen in EU-Staaten
102
Institutionen der EU
130
Natürliche oder juristische Personen in NATO-Staaten
18
Regierungseinrichtungen oder staatliche Stellen in NATO-Staaten
101
Institutionen der NATO
Keine Zuordnung
fff)
0
134
Summarische Auswertung von EU-Regierungsadressen im August 2013
Da die summarische Auswertung eine bereits vorgenommene Auswertung darstelle und keine einzelnen Selektoren enthielte, sei auf eine Analyse verzichtet worden.4558
dd)
Zur Dauer der Steuerung einschlägiger Selektoren
Bezüglich der Dauer der Steuerung könne man zwischen Selektoren, die
–
nie
–
kurzfristig (Differenz zwischen Einstellungs- und Ablehnungsdatum sieben bis 100 Tage) und
–
langfristig (Differenz zwischen Einstellungs- und Ablehnungsdatum über 100 Tage)
gesteuert worden seien, unterscheiden.4559
4555)
4556)
4557)
4558)
4559)
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 140.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 141 f.
Der Begriff wurde im Sinne der Praxis des BND im Untersuchungszeitraum verwendet: Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich, MAT A SV-11/2, S. 151.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 142.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 174 f.