Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 791 –
Drucksache 18/12850
Der Zeuge K. M., im Referat T2A für die Selektorenprüfung zuständig und Leiter der aus vier BND-Mitarbeitern bestehenden sogenannten Wortbankgruppe4129, hat erläutert, dass die dritte Stufe des DAFIS, auch
„Wortbank“ genannt, in Bezug auf deutsche Unternehmen „auf jeden Fall“, hinsichtlich der Namen europäischer Unternehmen allerdings nur „stiefmütterlich“, gepflegt worden sei.4130
„Die Stufe 3 wurde im Prinzip nur gepflegt, wenn irgendwo Verkehre aufgefallen sind.
Das heißt, wenn man das Material, das zum Beispiel an ANDs geht, anschaut und
kontrolliert, ob auch alles in Ordnung ist, und da sieht man dann, dass zwei Ausländer
- deswegen ist es auch kein G-10-Verkehr - sich über eine deutsche Firma unterhalten,
und dieser Verkehr ist tatsächlich rausgeschickt worden an den AND, dann kann man
das in Zukunft unterbinden, eben das nächste Mal, dass man dann diesen Firmennamen
oder was auch immer eingibt, obwohl der Verkehr generell kein G 10 ist. Also, die
Pflege war anlassbezogen.“4131
bb)
Die sog. Ablehnungsliste als Ergebnis der DAFIS-Filterung
Selektoren der NSA, welche die DAFIS-Filterung nicht bestanden, wurden in der entsprechenden Datenbank
von BND-Mitarbeitern als abgelehnt („disapproved“) gekennzeichnet („geflaggt“), weil sie als G 10-relevant
erkannt wurden oder nach Auffassung der prüfenden BND-Mitarbeiter gegen „deutsche“ oder „europäische“
Interessen verstießen und in die dritte Stufe des DAFIS aufgenommen wurden.4132 Die als „abgelehnt“ gekennzeichneten Selektoren wurden nicht aktiv gesteuert, verblieben aber in der Datenbank, um ihre Wiedereinsteuerung bei Aktualisierungen des US-Selektorenprofils zu verhindern [dazu im Einzelnen unten].
Bei der sogenannten Ablehnungsliste handelt es sich um einen – von W. O. im Zuge der Erfüllung des Beweisbeschlusses BND-26 im März 2015 erstellten4133 – Ausdruck dieser als „disapproved“ gekennzeichneten
NSA-Selektoren, die zuvor aus der Datenbank extrahiert wurden.4134
Die Liste hat dem Ausschuss – wie weitere Listen von NSA-Selektoren auch – nicht vorgelegen, da die
Bundesregierung eine Vorlage an den Ausschuss aus Staatswohlerwägungen verweigert hat [dazu siehe Erster Teil B.III.5.d) und B.VII.2.].
Die Ablehnungsliste bzw. Ablehnungsdatei ist aber, neben anderen, Gegenstand der Untersuchung durch die
sachverständige Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich gewesen [dazu siehe Erster Teil B.III.5.d) und Zweiter
Teil unter F.III.7.e)].
4129)
4130)
4131)
4132)
4133)
4134)
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 12.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 12 f.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 13.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 82 f.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 54 f.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 15.