Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

einer dennoch unternommenen Maßnahme im Einzelfall kann als Ausdruck der Wahrung ‚europäischer Interessen‘ gesehen werden.“4068
ddd) In Snowden-Dokumenten genannte Ausschlüsse
Einer als Snowden-Dokument veröffentlichten Unterlage („JSA Restrictions“) zufolge sollen bestimmte explizit benannte Bereiche und im Bereich der Internetaufklärung bestimmte Top-Level-Domains sowie
Websites explizit von der Erfassung ausgenommen worden sein:
“JSA is a US/German COMSAT Site which although provides a unique access has
several restrictions on what can be targeted. The broad restrictions can be defined as:
1. No German or 5 Eyes nationality or location
2. No European Economic Targeting
3. 5 Eyes/No Eyes Only
4. No Unknown Nationality/Location“.4069
„Die JSA ist ein US[-amerikanischer]/deutscher COMSAT-Standort, der einzigartige
Zugriffsmöglichkeiten bietet, jedoch bei der Zielerfassung an eine Reihe von Restriktionen gebunden ist. Breit gefasst können die Restriktionen folgendermaßen definiert
werden:
1. Keine Bürger aus Deutschland oder den 5-Eyes-Ländern oder -Standorten
2. Keine europäischen Wirtschaftsziele
3. [Keine] 5 Eyes/nur Länder ohne „Eyes“-Mitgliedschaft
4. Keine unbekannten Nationalitäten/Standorte“.4070
Demnach sollen
–

weder Deutschland noch Deutsche und weder die Five Eyes-Staaten noch oder Staatsangehörige der
Five Eyes-Staaten ausgespäht werden (1.),

–

in Europa keine Wirtschaftsspionage erfolgen (2.),

–

die Erkenntnisse nur den Five Eyes-Staaten bzw. dem Partner, hier Deutschland, zur Verfügung stehen
(3.) und

–

weder Ziele unbekannter Nationalität noch unbekannten Ortes erfasst werden (4.).

4068)
4069)
4070)

Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 84 f.
Snowden-Dokument „JSA Restrictions“, MAT A Sek-4/1m.
Übersetzung durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages.

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