Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ein Land. Und wenn ich dieses Land nenne, kann man sich auch noch drüber streiten,
ob Krise oder keine Krise.“4034
Außerdem seien auch Strecken betroffen gewesen, die „Richtung Europa“ gingen. Allerdings habe es sich
dabei um die absolute Minderzahl gehandelt.4035
Der Zeuge Uhrlau hat vor dem Untersuchungsausschuss berichtet, Gegenstand des MoAs sei die „Erfassung
zum Zwecke Informationssammlung internationaler Terrorismus, allerdings auch zu den transnationalen, den
Proliferationen, dann Drogen und Waffen“ gewesen.4036
Man habe sich, so der Zeuge T. B., bei der gemeinsamen Aufklärung auf Gebiete konzentriert, die für beide
Nachrichtendienste von Bedeutung waren.4037 Auch der seinerzeitige BND-Präsident Dr. Hanning hat in seiner Zeugenvernehmung ausgeführt, dass mit den USA sehr große Schnittmengen bei Aufklärungsinteressen
bestanden hätten:
„Also zum Beispiel die Krisenregionen in Afrika: Von der NATO aus betrachtet, gibt
es da große Unterschiede, wann die Sicherheitsfragen im Vordergrund stehen? Oder
Krisenkommunikation in Asien: Gibt es da sehr unterschiedliche Interessen zwischen
Deutschland und den USA? Wir tauschen intensiv innerhalb der NATO die Informationen aus. Also da habe ich keine großen Interessengegensätze gesehen. Also, ich
sage mal, zu 95 Prozent der Aufklärung gab es wahrscheinlich unterschiedliche Gewichtungen, Prioritäten, aber keine widerstreitenden Interessen.“4038
Unter die Aufklärung fielen auch militärische Einsatzgebiete.4039 Der BND hatte zeitweilig auch besondere
Aufklärungsinteressen in Nordafrika, bei denen die JSA eine Rolle spielte.4040 Details dazu hat der Zeuge
T. B. in GEHEIM eingestufter Sitzung erläutert.4041
bb)
Ausgeschlossene Bereiche
aaa) G 10-Erfassungen / Erfassung von US-Staatsbürgern
Der mit der Ausarbeitung des Abkommens befasste Zeuge Dr. Burbaum hat ausgesagt, dass Gegenstand der
Zusammenarbeit die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus unter Wahrung der gegenseitigen Nichtausforschung gewesen sei.4042 Das MoA habe, so der Zeuge T. B., explizit sowohl die Ausspähung von Angehörigen der Vereinigten Staaten als auch von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen.4043 Von vornherein ausgeschlossen sei für den BND auch gewesen, dass G 10-relevante Daten an
die NSA weitergegeben würden.4044 Auf das Artikel 10-Gesetz gestützte Erfassungen hätten mit der JSA
4034)
4035)
4036)
4037)
4038)
4039)
4040)
4041)
4042)
4043)
4044)
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 55.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 56.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 10.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 47.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 13.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 35.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 83: „Ja.“.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II (Tgb.-Nr. 176/15 – GEHEIM), S. 83.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 43.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 37.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 40.