Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Das MoA selbst hat der Zeuge Dr. Fechner als „relativ kurz“ bezeichnet. Einzelheiten seien nachträglich in
fünf Annexen festgelegt worden.4014 Der Zeuge Uhrlau hat in seiner Vernehmung erklärt, diese Anlagen
würden „sehr präzise die Abläufe“ dessen regeln, „was man miteinander vereinbart hat“.4015
Der Zeuge Gerhard Schindler, vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2016 Präsident des BND, hat in seiner Vernehmung herausgestellt, dass in Annex 2 des MoA die Rechtsstaatlichkeit festgeschrieben sei.4016
Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla erklärte in einem Pressestatement am 12. August 2013, dass in dem MoA vom 28. April 2002 „detailliert festgelegt [worden sei], dass zwischen dem
BND und der NSA Daten ausgetauscht sowie Programme und Methoden zur Erfassung entwickelt werden
sollen.“ Zudem habe das MoA eine weitere wichtige Regelung enthalten: „Die NSA erklärt ihr Einverständnis, sich an die deutschen Gesetze und Bestimmungen zu halten, die die Durchführung von Fernmelde- und
elektronischer Aufklärung und Bearbeitung in Deutschland regeln.“4017
Auf Grundlage des MoA von 2002 wurde im Rahmen der Aktivitäten der JSA gemeinsam von NSA und
BND von 2004 bis 2012 ausgehend von der BND-Außenstelle Bad Aibling (interne Kurzbezeichnungen:
LA604018 und 3D304019) Auslandskommunikation4020 erfasst.4021 Allerdings war einer der wesentlichen, herauszustellenden Regelungsinhalte des MoA, dass der BND „die Stelle ist, die in Bad Aibling in der Erfassung
kontrolliert“.4022
Das neu gegründete gemeinsame Sachgebiet JSA4023 bestand seinerzeit aus Mitarbeitern des BND und Mitarbeitern von US-Seite. Außerdem kam ein großer Teil für die Erfassung benötigten technischen Komponenten von der US-Seite.4024 Mit der JSA wurde die schon im CGG praktizierte Kooperation im Bereich der
Satellitenaufklärung fortgeführt. Die JSA sollte im Rahmen einer strategischen Kooperation zwischen NSA
und BND aber auch einen Kabelzugriff ermöglichen.4025
Die ursprüngliche Zweckrichtung des MoAs war die Übergabe der von der NSA in Deutschland betriebenen
Bad Aibling Station (BAS) an die Bundesrepublik Deutschland:
„Das war eigentlich dazu gedacht, um eine Station, die die NSA zumachen wollte,
oder einen Teil davon zu übernehmen; das war nämlich Bad Aibling. Wenn Sie sich
die Annexe mal angucken: Da geht es hauptsächlich um irgendwelche Matrizen in
Satellitenverkehren und so was.“4026
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Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 7, 48; vgl. Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 22.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 22.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 11.
Pressestatement von Kanzleramtsminister Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html
S. L., Protokoll-Nr. 26 II – Auszug offen, S. 47.
Vgl. K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 32.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 8.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 8; S. 25; R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 8; Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 74.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 32.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 34; R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 14.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 14; T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 22.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 30, 80.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 19.