Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Prozent eines Verkehrs zu erreichen, 20 Prozent einer E-Mail oder 20 Prozent eines
Telekommunikationsverkehrs.“3786
Auch der Zeuge Dr. Stefan Burbaum hat seine Auffassung bekundet, die 20 Prozent bezögen sich auf die der
Beschränkung unterliegenden Übertragungswege, mithin nicht auf die maximal verfügbare Bandbreite.3787
Auf Nachfrage hat der Zeuge klargestellt, dass sich der Umfang der 20 Prozent aus der potentiellen, abstrakten Übertragungskapazität des überwachten Bündels berechne und nicht aus dessen tatsächlicher Auslastung.3788
Im G 10-Handbuch der Abteilung TA des BND heißt es, dass 20 Prozent der auf den angeordneten Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden dürften.3789
Der Sachverständige Prof. Dr. Matthias Bäcker hat hierzu dargestellt, die Norm könne jedenfalls so verstanden werden, dass sich diese Obergrenze nicht nach dem tatsächlichen Übertragungsvolumen, sondern der
Übertragungskapazität bemesse. Angesichts der Kapazitäten von Datennetzen werde allerdings eine Auslastung von 20% auf vielen Übertragungswegen gar nicht oder nur in Stoßzeiten erreicht. Die 20%-Regel stelle
dann keine Restriktion dar. Gleiches gelte, wenn sie erst nach der Anwendung von Suchbegriffen oder einem
anderen Bearbeitungsschritt angewendet werde.3790
b)

Zuständigkeiten und Verfahren

aa)

Zuständigkeiten für den G 10-Bereich im BND

Die Bearbeitung von Daten aus G 10-Erfassungen erfolgte ausschließlich in der BND-Zentrale in Pullach.3791
Für die Prüfung der rechtlichen Fragen zum Einsatz von Filtern war die Abteilung Technische Aufklärung
bzw. deren Justiziariat zuständig, das die Referatsbezeichnung TAG trug.3792 Im Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 23. Oktober 2015 heißt es zu diesem Referat:
„TAG – Rechtsangelegenheiten / G10
Die Dienststelle TAG als Referat innerhalb der Abteilung TA ist insbesondere zuständig für die juristische Bearbeitung von G10-Angelegenheiten.“3793
Das für die G 10-Fragen zuständige Referat der Abteilung TA bestand jedenfalls bis Anfang 20053794 aus
insgesamt acht Beschäftigten, darunter drei Juristen.3795 Es kontrollierte den gesamten Bereich der G 10Aufklärung.3796 Der Zeuge Dr. Burbaum hat dazu ausgeführt:

3786)
3787)
3788)
3789)
3790)
3791)
3792)
3793)
3794)
3795)
3796)

A. F., Protokoll-Nr. 41 I, S. 104.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 25.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 26.
G 10-Handbuch der Abteilung TA des BND vom 20. Februar 2008, MAT A BND-22a, Bl. 5 (29), (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A SV-2/3, S. 11 f.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 80; vgl. G. L., Protokoll-Nr. 20 I, S. 124.
Vgl. von dem Zeugen A. F. im Rahmen seiner dortigen Tätigkeit verfasste E-Mail des Referats TAG an die Zeugin Dr. H. F. vom
21. August 2013, MAT A BND-40a, Bl. 139 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 17.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 65 i. V. m. S. 6.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 7.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 65.

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