Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Der Zeuge Karl hat in seiner Vernehmung bestätigt, dass Telekommunikationsmerkmale mit einem Länderbezug trotz Nichterwähnung im APB gesteuert werden können, „wenn ein Telekommunikationsmerkmal
dem Bereich Terrorismus zum Beispiel zuzuordnen wäre“.3753
d)
Zur Bindung des BND an das APB
Der Zeuge Dr. Kurz hat unter Hinweis darauf, dass er kein Jurist sei, das APB als Weisung des Bundeskanzleramtes beschrieben und dies mit der Funktion des Bundeskanzleramts als Rechts- und Fachaufsicht für den
BND begründet [siehe hierzu näher unter D.IV.1.].3754 Der BND sei an das APB gebunden.3755 Das APB
gebe vor, welche Informationen durch den BND gewonnen werden sollen; wie diese gewonnen werden sollen, sei allerdings nicht im APB festgelegt.3756 Das APB enthalte mithin keine Vorgaben zur Methodik der
Informationsgewinnung.3757
Der Zeuge Heiß hat das APB ebenfalls als „innerdienstliche Weisung“ bezeichnet.3758 Der Referatsleiter 603
im Bundeskanzleramt, der Zeuge Karl, hat das APB hingegen als eine Art „Zielvorgabe“ bezeichnet, da eine
zwingende Umsetzung des APB, beispielweise wegen mangelnder Informationszugänge des BND, nicht immer möglich sei.3759
Auch die sachverständige Vertrauensperson Dr. Graulich hat darauf hingewiesen, dass dem BND die Wahl
des nachrichtendienstlichen Ansatzes seiner Aufklärungsmittel obliege.3760
e)
Umsetzung des APB durch den BND
Der Zeuge Breitfelder hat in seiner Vernehmung die praktische Umsetzung des APB kursorisch anhand der
Entstehung einer Meldung aufgezeigt:
„Also, der Auslöser kommt ja von oben, von der Bundesregierung: Auftrags- und Interessenprofil. Das landet bei der 3 und bei der 1 und 2. Und die suchen sich jetzt
raus: ‚Was ist für mich gültig?‘, geben das weiter in die Unterabteilung. Und zwar gibt
es bei der Abteilung 2 eine Unterabteilung, die nennt sich Zentrale Nachrichtenbearbeitung. Die bekommt wiederum die Ergebnisse aus der anderen Unterabteilung; das
ist nämlich die Unterabteilung Technische Aufklärung. Diese Unterabteilung Technische Aufklärung hat Außenstellen hier in Deutschland. An diesen Außenstellen geschieht eine sogenannte Nachrichtenbearbeitung vor Ort. ‚Nachrichtenbearbeitung vor
Ort‘ heißt: Das ist jetzt eine sehr schnelle Analyse: Ist da was wichtig, ist was unwichtig? – Das heißt also, es ist noch nichts Fertiges. Dann marschiert dieses Produkt in
diese Unterabteilung Zentrale Nachrichtenbearbeitung. Da wird also schon aggregiert
3753)
3754)
3755)
3756)
3757)
3758)
3759)
3760)
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 133.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Heiß, Protokoll-Nr. 60 I, S. 34.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 64.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 39.