Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Das APB stellt die Aufklärungsanforderungen dar, die von der Bundesregierung an den BND gestellt werden.3720 Das APB bestimmt dabei die regionalen und thematischen Arbeitsschwerpunkte des BND3721, enthält
Vorgaben zu bestimmten Regionen (z. B. Krisengebieten) und Gefahrenbereichen (z. B. internationaler Terrorismus, Proliferation, Cyberangriffe)3722. Es gibt die Detailtiefe der zu beschaffenden Erkenntnisse und
damit auch den Ressourcenansatz im BND vor.3723
Der Zeuge Albert Karl, Referatsleiter 603 im Bundeskanzleramt (BK), hat zum APB bekundet:
„Es definiert die Aufgaben, die Themen, zu denen der BND nachrichtendienstliche
Informationen einschließlich der Bewertung aus dem Ausland zu generieren hat.“3724
Dies sei eine Umsetzung des gesetzlichen Auftrags an den BND in § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.3725
Der Zeuge Dr. Thomas Kurz, von 2005 bis 2008 Leiter eines Referats im Bundeskanzleramt, das u. a. für die
Auftragssteuerung des BND zuständig war,3726 hat den Inhalt des APB allgemein folgendermaßen beschrieben:
„Sie können sich vorstellen, es wird ein Land genannt ‚Land X‘ und dann Unterkategorien, je nach Priorität, meinetwegen das Militär des Landes, die Wirtschaft des Landes, die Regierungspartei, je nachdem, je nach Schwerpunkt. So etwas steht dadrin,
relativ knapp. Und es steht auch jeweils dabei, ob ein Thema nur gemonitort werden
soll oder ob man sich mit nachrichtendienstlichen Mitteln mit einem Land befasst. So
etwas steht dadrin, aber mehr nicht [...].“3727
Die sachverständige Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich hat das APB wie folgt beschrieben:
„Das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) gibt dem BND die Prioritäten vor,
nach denen dieser gemäß seinem in § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG festgeschriebenen Auftrag außen- und sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland zu beschaffen und auszuwerten hat. Diese Prioritätensetzung dient dem BND auch als
Grundlage zur Steuerung seiner Ressourcen. [...]“3728
In einem Sprechzettel für eine Presseerklärung des Bundespresseamtes zur Fernmeldeaufklärung des BND
vom 16. Oktober 2015 ist als Hintergrundinformation unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 BNDG vermerkt:
„Das Auftragsprofil der Bundesregierung (derzeit in Überarbeitung, letzter Stand
12/2011) konkretisiert diesen gesetzlichen Auftrag. Unter Beteiligung der wichtigsten
3720)
3721)
3722)
3723)
3724)
3725)
3726)
3727)
3728)
Antwort der BReg vom 23. September 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/2600, S. 2; Schreiben
zur Neukonzeption des Befragungswesens vom 21. Mai 2010, MAT A BND-2/3d, Bl. 152 (155), (VS-NfD – insoweit offen).
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 10; BK-interne E-Mail vom 1. Juli 2013 zur Sprachregelung für eine Antwort an die Mitglieder
der Bundespressekonferenz, MAT A BK-1-5a_14, Bl. 27; Sprechzettel vom 30. Oktober 2013, MAT A BK-1-5a_14, Bl. 43 (43).
Antwortentwurf zur Anfrage der TAZ vom 2. August 2013 zur strategischen FmA des BND, MAT A BND-1-13d, Bl. 280
(280/281); vgl. Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 42.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 10; Sprechzettel vom 30. Oktober 2013, MAT A BK-1-5a_14, Bl. 43 (43).
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 64.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 64.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Dr. Kurz, Protokoll-Nr. 52 I, S. 7.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 39.