Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

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Dauer des Gesprächs3657;

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Gerätenummer3658;

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Einstellung des Internet-Browsers (wie Sprache, Profile)3659;

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Technische Daten wie Anmeldung/Abmeldung oder Lautstärkeregelung3660;

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Quelle (das System, mit dem die Daten generiert wurden)3661;

Der Zeuge R. U., Leiter der BND-Dienststelle Bad Aibling, hat erklärt, dass beispielsweise bereits beim Aufruf einer einzelnen Webseite schon über 100 Metadaten erzeugt würden.3662
Der Zeuge Pauland hat überdies betont, dass der Begriff in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich
verwendet werde.3663
bb)

Die Begriffe Verkehrs- und Nutzungsdaten und deren Beziehung zum Begriff Metadaten

Die dem Ausschuss vorliegenden Sachverständigengutachten zum Thema befassen sich mit den Begriffen
Verkehrs- und Nutzungsdaten im Verhältnis zu der Begrifflichkeit der Metadaten.
aaa) Verkehrsdaten
Der Begriff der Verkehrsdaten findet sowohl im rechtlichen als auch im technischen Kontext Verwendung.
1)

Rechtliche Einordnung

Der Begriff der Verkehrsdaten ist in § 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) legaldefiniert. Dort
heißt es:
„30. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes (TK-Dienst) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“
Der Sachverständige Dr. Graulich hat zur rechtlichen Einordnung von Verkehrsdaten in seinem Gutachten
Folgendes dargestellt:
„Es handelt sich hierbei [bei Verkehrsdaten] etwa um Beginn, Ende und Dauer eines
Internetzugangs, aber auch die IP-Adresse des Nutzers oder der besuchten Websites.
Normative Vorgaben über Verkehrsdaten der Telekommunikation finden sich in verschiedenen nationalen, supranationalen und internationalen Regelungen. In der rechtlichen Systematik steht das Telekommunikationsrecht am Anfang aller Regelungen
über die Verkehrsdaten (aa)). Insbesondere das Strafrecht und Strafverfahrensrecht
3657)
3658)
3659)
3660)
3661)
3662)
3663)

T. B., Protokoll-Nr. 18 I, S. 8.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 10.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 15.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 II – Auszug offen, S. 32.
R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 56.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 21.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 15.

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