Drucksache 18/12850
– 722 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Allerdings sei aus technischer Sicht vor dem Hintergrund sogenannter Schichtmodelle [siehe dazu
F.I.5.a)cc)] eine scharfe Abgrenzung zwischen Metadaten und Inhaltsdaten, die sich auf alle Arten elektronischer Kommunikation verallgemeinern ließe, nicht möglich.3647
bbb) Zeugenaussagen
Eine negative Begriffsdefinition haben zahlreiche Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme des Ausschusses
zugrunde gelegt3648 und ein Metadatum als ein Datum beschrieben, das die äußeren Umständen der Kommunikation fasse.3649
Der Zeuge A. F., BND, hat beispielsweise formuliert:
„Metadaten sind im nachrichtendienstlichen Sprachgebrauch alle Daten, die über einen Übertragungsweg gehen und nicht Inhalt sind.“3650
Der Zeuge J. Z., BND, hat Metadaten folgendermaßen definiert:
„Metadaten sind Daten über Kommunikationsereignisse oder signalbegleitende Informationen […].“3651
Die Zeugin Gabriele Löwnau, Leiterin des damaligen Referats V bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,3652 hat ausgesagt:
„Also, die Metadaten beinhalten ja eine ganze Menge technische Daten, die möglicherweise zum Teil nicht personenbezogen sind, aber zum großen Teil auch personenbezogen bzw. personenbeziehbar, das heißt eben auch: von wo, an wen, welche Telefonnummer, wie lange wird telefoniert - zum Beispiel. Also ein klassisches Metadatum wäre meine Telefonnummer, die Nummer, die ich anrufe, wie lange hat das gedauert. Das ist also zum Beispiel ein klassisches Metadatum, also ein personenbeziehbares Datum.“3653
Laut Zeuge S. L., BND, werden Metadaten ohne Personenbezug als Sachdaten bezeichnet.3654
Folgende Beispiele für Metadaten der technischen Aufklärung sind in den Zeugenvernehmungen des Ausschusses genannt worden:
–
E-Mail-Adressen3655;
–
Telefonnummern der Kommunikationspartner3656;
3647)
3648)
3649)
3650)
3651)
3652)
3653)
3654)
3655)
3656)
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 8.
Bspw. Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 II, S. 2, 3; R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 21; E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 10; A. F., ProtokollNr. 41 I, S. 99.
Bspw. Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 II, S. 34; Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 15.
A. F., Protokoll-Nr. 41 I, S. 99.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 46.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 8.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 33.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 47.
Bspw. Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 15.
Bspw. R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 21.