Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Teilweise werde zwischen inhaltsbeschreibenden Metadaten (z. B. Titel, Betreff, Quelle), Metadaten, die das
Urheberrecht betreffen (z. B. Autor, Rechteinhaber), sowie Metadaten zur Instanz eines Werkes (z. B. Erstellungsdatum, Format, Kennung, Sprache) differenziert.3638
Als Arten von Metadaten hat der Sachverständige Dr. Kranzlmüller identifiziert:
–

Identifikation des verwendeten Telekommunikationsdienstes

–

Identifikation des Ursprungs und Ziels der Telekommunikation oder der jeweils vorigen oder nächsten
Station auf dem Weg zum Ziel

–

Beginn und Ende der jeweiligen Telekommunikation (Zeit, Datum)

–

Menge der übermittelten Daten

–

Zusätzliche Attribute zur Klassifikation oder zum Inhalt der Daten

–

Zusätzliche Attribute zur Berechtigung der Dienstnutzung (Kennungen)

–

Standortdaten (mind. vom Ort der Diensterbringung, eventuell auch vom Nutzer bzw. Ziel)

–

Indikatoren zur Erkennung von Fehlern.3639

Laut Dr. Boehm und Dr. Böhme würden Metadaten dabei nicht nur im Dateisystem, sondern auch teilweise
direkt in der Datei gespeichert. So speichere das Programm Word beispielsweise die Zeitpunkte der letzten
Änderung oder des letzten Ausdrucks in der jeweiligen Datei. Daher erschienen Metadaten teilweise wie
Kommunikationsinhalte und seien nicht immer von diesen unterscheidbar.3640 Komme es zur Datenübertragung, würden Metadaten und in Bezug stehende Daten gleicherweise als Kommunikationsinhalte übermittelt.3641
Im Bereich der elektronischen Kommunikation habe sich der Begriff Metadatum ferner als Gegenpol zu den
sogenannten Inhaltsdaten herausgebildet.3642 Durch diese Gegenüberstellung erfolge eine negative Definition. Gerade im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der „Massenüberwachung durch verschiedene Geheimdienste“ werde im internationalen Kontext auf die Unterscheidung zwischen Metadaten und Inhaltsdaten abgestellt.3643 Charakteristisch für die Einordnung als Metadaten sei dann, dass sie nicht den Inhalt der
elektronischen Kommunikation wiedergeben würden.3644
Diese negative Bedeutungszuweisung könne jedoch nicht verschleiern, dass es sich auch bei diesen technisch
bedingten Daten immer noch um beschreibende Daten handele.3645 Sie beschrieben damit die Umstände der
Kommunikation.3646

3638)
3639)
3640)
3641)
3642)
3643)
3644)
3645)
3646)

Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 9.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Kranzlmüller, MAT A SV-19b/1, Bl. 5.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 9.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 12.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 11 m. w. N.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 11 m. w. N.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 11 m. w. N.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 11 m. w. N.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, S. 11 m. w. N.

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