Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 719 –
Drucksache 18/12850
„Also, gerade wenn es um IP-Adressen geht, ist das zwar mit einer gewissen Qualität
möglich, aber eben nicht 100 Prozent. […] Also, diese Frage ‚Wo ist das? Wo ist das
genau zugeteilt? Wohin läuft das?‘ ist nicht trennscharf zu beantworten.“3624
Zur Frage der geografischen Zuordenbarkeit von E-Mails hat der Zeuge Landefeld zudem erklärt:
„Der einfache Fall wäre, beide benutzen den gleichen E-Mail-Dienst. Das sagt immer
noch nichts da drüber, wo das Ganze tatsächlich dann ausgetauscht wird. Also wenn
beide einen amerikanischen Dienst verwenden würden, würden die Daten über USA
laufen. Wenn beide einen deutschen Dienst haben, können Sie heute davon ausgehen,
dass zu 99,9 irgendwas Prozent das in Deutschland bleibt, die Verkehre also Deutschland nicht verlassen. Sie können es aber trotzdem nicht 100 Prozent ausschließen, je
nachdem, wer da mit wem was austauscht.“3625
„Einige Firmennetze haben zum Beispiel sich entschlossen, international in sich geschlossene Firmennetze zu haben, die zum Beispiel nur einen Übergang in die USA
haben. Also wenn Sie mit der deutschen Niederlassung dieses Firmennetzes kommunizieren, dann geht die E-Mail zwar aus Deutschland, sie geht aber erst mal über USA
raus, um dann zum Beispiel wieder den Server eines deutschen Anbieters irgendwo zu
tangieren. Sie können das einfach nicht ausschließen, und Sie werden das auch nicht
an der E-Mail-Adresse sehen. Weil da ein ‚.com‘ hintendran steht oder so was Ähnliches, ist es absolut nicht trennscharf, was jetzt hier deutsch ist und was nicht deutsch
ist.“3626
Der Zeuge T. B., der von September 2002 bis September 2007 Mitarbeiter in der BND-Außenstelle Bad
Aibling war,3627 hat zur technischen Möglichkeit einer automatisierten hundertprozentigen Bereinigung von
G 10-Daten bei leitungs- bzw. paketvermittelter Kommunikation ausgeführt:
„In den leitungsgebundenen Verkehren kann man unter bestimmten Rahmenbedingungen davon ausgehen, dass ich eine 100-Prozent- Filterung erreiche. Bei den IP-Verkehren kann ich das nicht.“3628
5.
Relevanz und Erfassung von Metadaten
Im Rahmen der Beweisaufnahme hat die Thematik der Metadaten und ihrer Personenbeziehbarkeit eine hervorgehobene Rolle gespielt. Der Ausschuss hat zu diesem Themenkomplex zahlreiche Zeugen vernommen.
Dabei wurde darauf eingegangen, wie Metadaten mit den Begriffen Verkehrs- bzw. Nutzungsdaten in Beziehung zu setzen und im jeweiligen wissenschaftlich-technischen sowie im juristischen Kontext zu verstehen
3624)
3625)
3626)
3627)
3628)
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 70.
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 27.
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 27.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 6.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 59.