Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu der Frage, welche Aspekte der den einzelnen Kommunikationsvorgängen zuzuordnenden Verkehrsdaten
darüber hinaus eventuell Rückschlüsse darauf zuließen, ob ein Teilnehmer des jeweiligen Kommunikationsvorgangs Deutscher sei, hat die Sachverständige Dr. Dreo Rodosek ausgeführt:
„Betrachtet man zunächst rein die Metadaten eines Kommunikationsvorganges, kann
(sofern keine Manipulation oder Verschleierung vorliegt) durch IP-Geolokalisation
der Quelladresse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelt werden, ob sich diese
in Deutschland befindet. Weiterhin lässt sich durch Analyse der aufgerufenen Webseiten anhand der DNS-Anfragen, also der Namensauflösung beim Aufruf einer Webseite, sowie durch die Untersuchung der auf dem Server der jeweiligen Zieladresse
angebotenen Inhalte, ein Rückschluss über die Sprache und Herkunft des Nutzers ziehen. Dies kann jedoch nur ein grober Anhalt sein, […] Somit kann eine Auswertung
rein auf Metadaten immer nur Indizien liefern, ob ein Teilnehmer des Kommunikationsvorganges Deutscher ist. Einfacher stellt sich die Situation bei einer Analyse der
eigentlichen Datenpakete dar, falls diese in unverschlüsselter Form vorliegen. Hier
kann die genutzte Sprache innerhalb einer Konversation zusammen mit den bereits
erwähnten IP-Geolokalisationsdaten Hinweise darauf liefern, ob ein Kommunikationsteilnehmer Deutscher ist. […] Abhängig von der genutzten Anwendung, stehen
gegebenenfalls noch weitere Indizien zur Verfügung, […].“3621
Der Sachverständige Rechthien zieht indes in seinem Gutachten die folgende Schlussfolgerung:
„Eine einfache Unterscheidung zwischen inländischem und ausländischem Datenverkehr ist durch die Komplexität der Netzstruktur, die Vielfalt der Dienstemodelle –
Stichwort Cloud-Services – und die schnellen Veränderungen von Routing-Pfaden,
Netzbelegungen, die enormen Bandbreiten und die vielfache Schachtelung der Datenverkehre auf den Glasfaserleitungen nicht mehr möglich.“3622
bbb) Zeugenaussagen
Der Zeuge W. K. hat vor dem Ausschuss ausgesagt, dass jedes Datenpaket Ausgangs- und Zielinformationen
in sich trage:
„Jedes Paket, das übertragen wird - bleiben wir mal bei Internet - […] - trägt diese
Info mit sich: ‚Ich komme von ..., ich gehe an ...‘ Denn das nächste Paket kann ja
bereits zu einer anderen Strecke gehören.“3623
Der Zeuge Landefeld hat als Beirat der DE-CIX Management GmbH in seiner Zeugenvernehmung zur geographischen Zuordnung von IP-Adressen ausgeführt:

3621)
3622)
3623)

Sachverständigengutachten von Dr. Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 31.
Sachverständigengutachten von Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 2.
W. K., Protokoll-Nr. 22 II – Auszug offen, S. 17.

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