Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Bei internationalen Gesprächen seien mehrere Vermittlungsstellen beteiligt gewesen. Es hätten dazu feste
Kabelbünde zwischen Ländern bestanden. Habe ein solches Kabel angezapft werden sollen, seien darauf die
zwischen diesen beiden Ländern geführten Gespräche zu finden gewesen.3591
Wie der Zeuge A. S., der im Bereich Kabelerfassung und technische Entwicklung des BND tätig war,3592 vor
dem Ausschuss ausgeführt hat, zeichneten sich die Kommunikationsverkehre dieser „klassischen Telefonie“
dadurch aus, dass Anfangs- und Endpunkt bestimmt werden konnten. Hieraus sollen sich entsprechende Anhaltspunkte im Hinblick auf die Bestimmung, ob und welche Auslandskommunikationen enthalten waren,
ergeben haben:
„Bei Telefonie ist es so, dass schon anhand der Endpunkte einer Leitung erkannt werden kann: Wo geht das hin? Das heißt, Sie können relativ eindeutig an der Kabelbezeichnung erkennen, ob das Ausland-Ausland ist oder ob das Inland-Ausland ist oder
nur Inland. Dann kann man eben anhand der Telefonnummer weitergucken. 0049 ist
eben Deutschland. Damit ist es ein geschützter Teilnehmer.“3593
b)
Paketvermittelte Kommunikationsverkehre
Der vom Ausschuss betrachtete Untersuchungszeitraum betraf die Periode der zunehmenden Umstellung auf
IP-Verkehre. Die leitungsvermittelte Kommunikationstechnik sei in der Ablösung begriffen, wie der Zeuge
Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH als Betreiberin des Datenknotens DE-CIX in Frankfurt am Main, vor dem Ausschuss erklärt hat:
„Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir ab 2018 nichts anderes mehr haben werden
als paketvermittelte Kommunikation.“3594
Abgelöst wurden die leitungsvermittelten durch die sogenannten paketvermittelten Kommunikationsverkehre als Technik der internetbasierten Kommunikation (IP-Verkehre). Das schriftliche Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Rainer Böhme beschreibt, dass im Rahmen dieser
Technik digitale oder digitalisierte Kommunikationsinhalte in eine Folge von Datenpaketen aufgeteilt und
jeweils einzeln im Netz vermittelt und übertragen werden.3595 Im Gutachten des Sachverständigen Kay Rechthien wird dies folgendermaßen beschrieben:
„Dabei werden die Daten – egal ob Internet-Inhalte oder Telefongespräche – in kleine
Pakete aufgeteilt.“3596
Das Gutachten des Sachverständigen Rechthien illustriert die Paketvermittlung anhand des Beispiels der Paketversendung bei der Post:
3591)
3592)
3593)
3594)
3595)
3596)
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 5.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 70.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 71.
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 34.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm, Dr. Böhme, MAT A SV-19a, Bl. 6.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 5.