Drucksache 18/12850
– 712 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Filter, mit denen verhindert werden sollte, dass geschützte deutsche Verkehre bearbeitet werden. Ein wesentlicher Zweck war die Verhinderung der Weitergabe solcher
Verkehre.“3588
Die Kommunikationsformen des Internet seien für den BND bis in die jüngste Zeit eine Herausforderung
geblieben. Der Zeuge Hartmut Pauland hat dazu in seiner Vernehmung am 21. Mai 2015 ausgesagt:
„Die Technische Aufklärung des BND ist weit davon entfernt, up to date bei der Aufklärung nachrichtendienstlich relevanter Ziele im Internet zu sein. Die erforderliche
Transformation von der analogen in die digitale Welt des Internets mit seiner Vielzahl
unterschiedlicher Kommunikationsmöglichkeiten und deren vielen hochkomplexen
technischen Verfahren ist noch lange nicht vollzogen. Ich darf zwei Dinge hervorheben: zum einen der völlig neuartige Informationsraum, in dem wir uns alle heutzutage
bewegen, und zum zweiten die Bedeutung der internationalen nachrichtendienstlichen
Zusammenarbeit.“3589
4.
Technische Herausforderungen durch den Übergang von leitungs- zu paketvermittelter Kommunikation
Von besonderer Bedeutung war eine technische Umstellung bei der Kommunikationstechnik, die während
des Untersuchungszeitraums vonstatten ging. Zu unterscheiden ist dabei die sogenannte leitungsvermittelte
Kommunikationstechnik, worunter die „klassische Telefonie“ zu fassen ist, von der sich mehr und mehr
verbreitenden sogenannten paketvermittelten Kommunikationstechnik, worunter sogenannte IP-Verkehre
bzw. internetbasierte Kommunikation zu verstehen ist.
a)
Leitungsvermittelte Kommunikationsverkehre („Telefonie/Fax“)
Das Gutachten des Sachverständigen Kay Rechthien beschreibt die sogenannte leitungsvermittelte Kommunikationstechnik der „klassischen Telefonie“ wie folgt:
„Früher wurden Telefon- und Datenverbindungen als direkte Leitungen zwischen den
Kommunikationspartnern realisiert. Vom Telefon des Kunden führte eine Leitung zu
einer Vermittlungsstelle, zwischen den Vermittlungsstellen gab es dicke Bündel von
Leitungen. Wenn Teilnehmer A einen Anruf zum Teilnehmer B führen wollte, schaltete die Vermittlungsstelle, zu der die Leitung des Anschlusses von A führte, über
dieses Leitungsbündel eine Verbindung zur Vermittlungsstelle, die für den Anschluss
von B zuständig war, die dann den Anruf zu B durchstellte. Während des Gespräches
gab es eine durchgehende elektrische Verbindung zwischen den beiden Teilnehmern.“3590
3588)
3589)
3590)
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 9.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 7.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 5.