Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

uns. Die Aufgaben des BND nehmen zu. Die Erfüllung derselben wird immer komplexer, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch immer mehr gefordert.“3554
1.

Bedeutung der Fernmeldeaufklärung für die Aufgabenerfüllung des BND

Der Zeuge Gerhard Schindler, Präsident des BND in den Jahren 2012 bis 2016, hat auf die Frage nach der
Bedeutung der Fernmeldeaufklärung, international auch Signals Intelligence (SIGINT) genannt, für die Aufgabenerfüllung des BND ausgeführt:
„Wir messen ja unser Aufkommen in Meldungen, also das ist bei uns die Maßeinheit.
Wenn man einmal 100 Prozent aller Meldungen zusammennimmt - und zwar aller,
also menschliche Quellen, Informationszugänge durch Partnerdienste, technische
Quellen wie Satellitenauswertung und vieles andere mehr -, dann nimmt die SIGINT,
also die technische Aufklärung, fast 50 Prozent des Aufkommens auf.“3555
Von diesen Meldungen aus SIGINT-Aufkommen beziehe sich ein wesentlicher Teil auf sogenannte Routineverkehre, also Ausland-Ausland-Kommunikation.3556 Auch der Zeuge Hartmut Pauland, Leiter der Abteilung TA des BND von 2012 bis April 2016, hat erklärt, die strategische Fernmeldeaufklärung von Routineverkehren trage „mit nahezu 50 Prozent“ zum Meldungsaufkommen des BND bei. Sie sei für den BND „sehr
wichtig“.3557 Wie der Zeuge Dr. August Hanning, Präsident des BND von Dezember 1998 bis Dezember
2005, vor dem Ausschuss betont hat, sei SIGINT bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten, insbesondere im Bereich der Terrorismusabwehr, von „entscheidender Bedeutung“.3558
2.

Herausforderungen aufgrund einer veränderten Sicherheitslage und deren organisatorische Folgen im BND

Der Zeuge Reinhardt Breitfelder, ehemaliger Leiter der Abteilung 2 bzw. TA im BND, hat den Erfolgsdruck
und die Rahmenbedingungen, unter denen er diese Aufgabe Ende Oktober 2003 übernommen habe, wie folgt
beschrieben:
„Das waren im Großen und Ganzen die Auswirkungen des Terroranschlags vom 11.
September 2001, nämlich: Die UN-Resolution 1368, in der den USA das Recht zur
Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta zugestanden wurde; in diesem
Zusammenhang die Bekräftigung der Beistandspflicht Deutschlands gemäß Artikel 5
NATO-Vertrag, im zeitlichen Zusammenhang damit das Wort des ehemaligen Bundeskanzlers von der ‚uneingeschränkten Solidarität‘ mit den USA, ein nahezu axiomatisches Diktum mit politisch-gesellschaftlicher Tiefenwirkung. Am 16. November

3554)
3555)
3556)
3557)
3558)

W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 6.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 138.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 138.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 56.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 9.

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