Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
III.

– 689 –

Drucksache 18/12850

Zeugenaussagen zu explizit in der öffentlichen Berichterstattung erhobenen Vorwürfen

G 10-Überwachungsmaßnahmen des BfV beziehen sich stets auf Einzelfälle (vgl. § 3 Artikel 10-Gesetz) und
werden gesondert angeordnet (sog. G 10-Anordnung).3411 Eine strategische Fernmeldeaufklärung – wie beim
BND (vgl. § 5 Artikel 10-Gesetz) oder bei der NSA – findet beim BfV nicht statt. Das BfV erhebt – anders
als der BND – keine Routineverkehre3412, sondern führt allein Einzelbeschränkungsmaßnahmen nach dem
G 10 durch. Das BfV ist – worauf Zeugen aus dem BfV explizit hingewiesen haben – keine „SIGINT-Behörde“.3413 Eine Datenübermittlung des BfV an andere deutsche oder ausländische Stellen hat stets auf
Grundlage des § 19 BVerfSchG und, bei G 10-Bezug, des § 4 Artikel 10-Gesetz zu erfolgen [im Einzelnen
siehe dazu D.II.]. Vor dem Hintergrund dieser Sach- und Rechtslage ist der Ausschuss einigen der öffentlich
erhobenen Vorwürfe und Behauptungen [dazu insbesondere unter E.I.] explizit nachgegangen und hat insbesondere Zeugen zu deren Wahrnehmungen und Kenntnissen befragt.
1.

XKEYSCORE im BfV als Teil eines weltumspannenden XKEYSCORE-Datennetzes der
NSA?

Insbesondere vor dem Hintergrund von Äußerungen Edward Snowdens, die so verstanden werden konnten,
als sei das BfV Teil eines weltumspannenden XKEYSCORE-Netzwerks3414 [dazu schon unter D.V.3 und
E.I.], hat sich der Ausschuss mit der Frage befasst, ob durch den Einsatz von XKEYSCORE im BfV ein
wechselseitiger Zugriff zwischen den Datenbeständen von BfV und NSA möglich sein könnte. Dies hatte die
Bundesregierung im August 2013 gegenüber dem Parlament kategorisch ausgeschlossen: Das BfV könne
mittels XKEYSCORE nicht auf NSA-Datenbanken zugreifen und leite über XKEYSCORE auch keine Daten
an NSA-Datenbanken weiter.3415 Und in einem Sachstand des BMI für eine PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013
steht:
„XKeyscore ist ein abgeschottetes System [...] im G 10-Bereich; daher kein Zugriff
der NSA auf das System im BfV und auch kein Zugriff auf Daten der NSA durch das
BfV möglich.“3416
Die Bundesregierung unterrichtete das Parlament im August 2013 auf die Frage nach möglichen „Hintertüren“ bei XKEYSCORE dahingehend, dass das System im BfV „von außen und von der restlichen IT-Infrastruktur des BfV vollständig abgeschottet als ‚Stand-alone‘-System betrieben“ werde, ein Zugang amerikanischer Sicherheitsbehörden somit ausgeschlossen sei.3417

3411)
3412)
3413)
3414)
3415)
3416)
3417)

Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 6, 14; Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 33; Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 62.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 37.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 6; Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 62; ähnliche Ausführungen dazu: Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I,
S. 19; Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 102.
Übersetzung und Transkript des NDR-Interviews mit Snowden vom 26. Januar 2014, MAT A BND-1/11h, Bl. 58 ff.
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/14560, MAT A
BfV-1-5, Bl. 8 (29).
Sachstand XKEYSCORE des BMI zur PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013, MAT A BMI-1/10m_1, Bl. 287 (VS-NfD – insoweit offen).
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/14560, MAT A
BfV-1-5, Bl. 8 (29).

Select target paragraph3