Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 675 –

Drucksache 18/12850

Insbesondere aufgrund der Formulierung „nicht auf direktem Weg wg BND“ in der E-Mail der Leiterin der
AG POSEIDON/XKEYSCORE3283 ist der Ausschuss der Frage nachgegangen, inwiefern das „Alter“ der
Daten mit der Kuriertätigkeit des BND3284 im Zusammenhang gestanden haben könnte. Der Ausschuss hat
sich konkret mit der Frage beschäftigt, ob sich der BND im Rahmen des Transports Zugriff auf die in der
G 10-Tasche transportierten Daten verschafft haben könnte.
Die Zeugin Genkova hat sich auf Nachfrage in ihrer Vernehmung über den Datentransport durch BND-Mitarbeiter kritisch geäußert. Sie hat angegeben, dass sie einen Transport der Daten durch einen anderen Nachrichtendienst nicht genehmigt hätte, da damit der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ durchbrochen gewesen wäre. Allerdings hat sie im Vorfeld darauf hingewiesen, dass sie für den Bereich der materiellen Sicherheit [worunter der Transport von Verschlussachen fällt] nicht zuständig gewesen sei.3285
Mit der Aussage der Zeugin Genkova konfrontiert, hat der Zeuge André Treuenfels ebenfalls auf die Unzuständigkeit der IT-Sicherheitsbeauftragten Genkova hingewiesen und angegeben, im Transport durch einen
BND-Mitarbeiter selbst keine Verletzung des „Need-to-know-Prinzips“ zu erkennen.3286Der Abteilungsleiter 3 des BfV, Zeuge Berzen, hat dazu angemerkt, für den Transport mittels Kurier hätten von der IT-Sicherheit des BfV genehmigte Verfahren bestanden3287 und so habe man im BfV regulär dafür etablierte Kurierdienste genutzt3288. Ihm seien keinerlei Beanstandungen der IT-Sicherheit bzgl. eines Transportvorgangs bekannt gewesen.3289
Die Zeugin Delmdahl hat in der Zeugenvernehmung erklärt, die Daten seien ggf. schon einige Wochen alt
gewesen3290, wo die Zeit „verschüttgegangen“ sei, könne sie nicht sagen3291. Später hat sie vermutet, dass der
Kurier auf dem Transportweg Zwischentermine gehabt haben könnte.3292 Dem Vorwurf des Datenzugriffs
durch den BND hat sie konkret entgegengehalten, dass der Transport von VS-Daten regulär durch den BND
durchgeführt werde3293, dass die durch den BND transportierten Daten verschlüsselt gewesen seien und man
aufgrund der langen Zusammenarbeit dem VS-Kurierwesen des BND vertraut habe.3294
Der BfV-Präsident Dr. Maaßen hat auf die Frage, ob der Transport durch den BND mit geheimschutzrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren sei, ausgeführt:
„das ist eine Fragestellung generell des Geheimschutzes. Der Kollege oder die Kollegen, die für den materiellen Geheimschutz zuständig sind, nicht für die IT-Sicherheit,
haben dieses Verfahren zertifiziert. So habe ich es verstanden und bestätigt, dass dies
so durchgeführt werden kann. Nach dem, was mir berichtet worden ist, wird dieser

3283)
3284)
3285)
3286)
3287)
3288)
3289)
3290)
3291)
3292)
3293)
3294)

E-Mail von RefLn 3B6 Delmdahl vom November 2013, MAT A BfV-9/2 (Tgb.-Nr. 39/14 – GEHEIM), Band 4, Bl. 328 (offen).
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 52.
Genkova, Protokoll-Nr. 89 I, S. 132.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 28.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 100.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 100.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 100.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 54.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 53.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 20.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 19.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 20.

Select target paragraph3