Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Dieser Datenträger sei während des Transports in einer sog. VS-Tasche – auch als G 10-Tasche bezeichnet3264 – verwahrt worden.3265 Der Transport der Festplatten in dieser Tasche sei durch jeweils zwei3266 VSKuriere erfolgt.3267
Diese Aufbewahrung und Beförderung wurde von Zeugen als den Vorgaben der sog. Verschlusssachen-Anweisung (VSA) entsprechend beschrieben. So müssen gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 VSA VS-Verwahrgelasse von
mindestens zwei Personen bewacht werden. Der Versand von Verschlusssachen außerhalb von geschlossenen Gebäudegruppen richtet sich nach § 21 Abs. 6 VSA i.V.m. der Anlage 6. Gemäß Punkt 3.3 der Anlage 6
ist bei der Beförderung von Verschlussachen durch einen VS-Kurier die Verwahrung in einem verschlossenen VS-Transportbehälter mit Zählwerkschloss vorgesehen. Gemäß Punkt 3.2 ist für den Transport ein
Dienstwagen zu nutzen.
In der Regel handelte es sich bei den VS-Kurieren um Mitarbeiter des BND.3268 Das BfV verfügte über keinen
eigenen Kurierdienst für Verschlusssachen, sodass man das Kurierwesen des BND damit betraute3269 – ein
Umstand, dem der Ausschuss nachgegangen ist [siehe dazu unter E.II.3.d)aa)ccc)].
aaa) Speicherkapazität der in der G 10-Tasche transportierten Festplatten
Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, ob mittels XKEYSCORE ein sog. ‘full take‘ im BfV vorgenommen werden könne. Daraufhin stand die Frage nach der Speicherkapazität der in der G 10-Tasche transportierten Festplatten, auf denen die Daten für die Bearbeitung mittels XKEYSCORE vorlagen, im Fokus.
Für den Export von G 10-Daten aus der PERSEUS-Anlage wurden vier USB-Festplatten mit einer Speicherkapazität von jeweils 1 TB beschafft3270 und verwendet. Der zum BfV abgeordnete Techniker, der die Anwendung von XKEYSCORE zwei Jahre betreute, hat vor dem Untersuchungsausschuss ergänzt:
„Der [Kurier] hat natürlich nicht alles gebracht, sondern der hat auch nur Teile der
Daten gebracht, auch nur bestimmte Zeiträume, weil das tatsächlich schon zu viel gewesen wäre per Kurier.“ – so viel, wie auf den Datenträger gehe.3271
bbb) Sicherung der Daten während des Transports mittels G 10-Tasche
Aufgrund der Gegebenheit, dass die Daten nicht von einem BfV-eigenen Kurierdienst transportiert wurden,
war für den Ausschuss die Sicherheit der Daten während des Transports mittels G 10-Tasche von Interesse.

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BfV-interne E-Mail vom November 2013, MAT A-BfV-9/2 (Tgb.-Nr. 39/14 – GEHEIM), Band 4, Bl. 328 (offen).
Vgl. Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 167; Genkova, Protokoll-Nr. 89 I, S. 130.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 52.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 52.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 52;Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 167.
Akmann (BMI), Protokoll-Nr. 77 II, S. 56.
BfV-interner Mailverkehr vom 20. Juni 2013 zwischen IT-SiM und 3B1, MAT A BfV-15/3 (Tgb.-Nr. 193/15 – GEHEIM), Anlage 4, Bl. 216 (216, 217) (offen).
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 41.

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