Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Kontrolle im BfV unterliege grundsätzlich den Referatsleitungen des BfV. Nach seiner Einschätzung werde
die Selbstkontrolle im BfV ordnungsgemäß ausgeübt. Konkret hat er dazu ausgesagt: „Die machen das richtig.“2625 Dem Vorhalt, die Selbstkontrolle im BfV würde nicht genügen, hat der Zeuge ausdrücklich widersprochen. Er hat dazu weiter ausgeführt, dass eine Beanstandung im Einzelfall (wie im beispielhaft angeführten Fall Corelli) keinen Anlass gebe, an der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch eine Behörde
allgemeine Zweifel zu hegen.2626

2625)
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Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 16.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 16.

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