Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In einem Antwortentwurf des Bundeskanzleramts zu einer Berichtsbitte des PKGr-Mitglieds Steffen Bockhahn (DIE LINKE.) vom 23. Juli 2013 heißt es zusammenfassend:
„Die Fachaufsicht im Bereich G10 wird durch BK intensiv wahrgenommen. BK prüft
sämtliche G10-Ausgangsschreiben des BND (G10-Beschränkungsanträge, Unterrichtungen und Berichte gegenüber dem parlamentarischen Raum) vor Abgang. Die Arbeitskontakte stellen sich als nahezu täglicher Austausch dar. Abstimmungen finden
in mündlicher wie schriftlicher Form statt. Darüber hinaus finden mit den beteiligten
Ressorts, insbesondere dem BMI (u.a. als anordnender Stelle) sowohl regelmäßig als
auch anlassbezogen Treffen und Absprachen statt. Behördenübergreifende Fachtagungen – auch unter Einbeziehung der Aufsichtsbehörden – bieten zudem Gelegenheit
zum Erfahrungsaustausch sowie zur Erhaltung eines einheitlichen Informationsstandes.“2579
bb)
Proaktive Fach- und Dienstaufsicht durch das Bundeskanzleramt
Das Bundeskanzleramt war allerdings nicht nur reaktiv tätig, sondern „häufig auch proaktiv“.2580 So fragte
die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes im Rahmen von Jour Fixes mit dem BND auch den Stand der Dinge
im Einzelnen ab.2581 Die Referate des Bundeskanzleramts trafen sich dazu alle vier bis sechs Wochen mit
Vertretern der BND-Fachreferate, für die sie inhaltlich zuständig waren.2582 Der Zeuge Müller hat hierzu
angegeben, an diesen Treffen hätten regelmäßig der jeweilige Abteilungsleiter oder dessen Vertreter in Begleitung des Leitungsstabes, in Einzelfällen auch der BND-Präsident teilgenommen.2583
Zuweilen gaben auch Hinweise aus der Öffentlichkeit, von AND oder aus Berichten des BND Anlass für
Fragen an den Dienst.2584 Dann konnte etwa die Berichterstattung des BND an die bedarfstragenden Regierungsressorts Anlass zur Qualitätskontrolle durch die Dienstaufsicht des BK geben.2585 Der Zeuge, Heiß, hat
in seiner Zeugenvernehmung für das Bundeskanzleramt klargestellt:
„Aber wir können natürlich nicht alles sehen. Selbstverständlich kann keine Aufsicht
bis in jedes Detail runtergehen. Eine Behörde ist eine Behörde mit einem Präsidenten,
die auch eine gewisse Eigenverantwortung […] selbst innehat. […]“2586
Es gab auch Fälle, in denen der BND angewiesen wurde, „zu bestimmten Sachverhalten regelmäßig über den
Fortgang Bericht zu erstatten“.2587 Ferner hätten auch Anfragen aus parlamentarischen Gremien und Eingaben von Bürgern Anlass zu Nachfragen beim BND gegeben.2588
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Antwortentwurf des BK als Anhang zu einer E-Mail der BK-Mitarbeiterin Mareike Bartels vom 26. August 2013, MAT A BK1/5a_14, Bl. 255 (256).
Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 149; vgl. Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 103.
Heiß, Protokoll-Nr. 60 I, S. 16; Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 157; Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 101.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 51.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 51.
Heiß, Protokoll-Nr. 60 I, S. 16; so auch Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 149.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 105f.
Heiß, Protokoll-Nr. 60 I, S. 16.
Karl, Protokoll-Nr. 76 I, S. 107.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 51.