Drucksache 18/12850

– 566 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„In Erfüllung meiner gesetzlichen Verpflichtung zur Schulung der Mitarbeiterschaft
des BND in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten habe ich ein umfangreiches
Schulungsprogramm in den letzten zwei Jahren entwickelt. Im Schulungsangebot enthalten sind sowohl datenschutzrechtliche Kurzeinweisungen als auch sehr umfangreiche datenschutzrechtliche Schulungen. Die umfänglicheren datenschutzrechtlichen
Schulungen sind zugeschnitten auf die indivi-duellen Bedürfnisse der Mitarbeiterschaft des Bundesnachrichtendienstes. So werden regelmäßig Schulungen für die Auswerter im Bundesnachrichtendienst, die Mitarbeiter der Abteilung Technische Aufklärung, für Mitarbeiter anderer technischer Fachbereiche sowie für Mitarbeiter, die Umgang mit Personaldaten haben, durch meinen Bereich durchgeführt.“2482
Seit Januar 2014 würden die Schulung für Auswerter des BND in Zusammenarbeit mit Vertretern der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erfolgen, was sich als erfolgreiche
Kooperation erwiesen habe.2483
b)

Beratung der Leitung und der Fachabteilungen

Die Datenschutzbeauftragte des BND beriet nach den Aussagen der Zeugen Dr. H. F. nicht nur die Leitung
des BND in Datenschutzfragen, sondern auch die Fachabteilungen, wobei die Abteilung für Technische Aufklärung (TA) einen Schwerpunkt bildete.2484 Nach ihrer Schilderung habe sie hierzu regelmäßige Beratungsbesuche bei den verschiedenen Fachabteilungen durchgeführt.2485 Durch den Bereich der Datenschutzbeauftragten seien sämtliche Abteilungen jährlich – in der Regel zum Jahresende – befragt worden, ob es neue
Sachstände zu den Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, gegeben habe. Dabei
sei darauf hingewiesen worden, dass Datenbanken bei der Datenschutzbeauftragten anzeigepflichtig seien,
wenn sie personenbezogene Daten enthielten.2486 Die Zeugin Dr. H. F. hat den Vorgang wie folgt geschildert:
„Der behördliche Datenschutz fragt einmal im Jahr routinemäßig alle Abteilungen –
damit auch die Abteilung Technische Aufklärung – ab: Was habt ihr für Veränderungen im Datenbestand? Das wird routinemäßig gemacht, um das sogenannte Verfahrensverzeichnis, das der behördliche Datenschutz qua Gesetz führen muss, immer auf
dem aktuellen Stand zu halten. [...]“2487
Zudem habe sie regelmäßig Beratungsgespräche mit verschiedensten Stellen im BND durchgeführt, unter
anderem mit Auswertereferaten, die routinemäßig Übermittlungen an andere Stellen einschließlich ausländischer Stellen umgesetzt hätten. Fragen, die von Mitarbeitern der Referate gekommen seien, seien bei diesen
Gelegenheiten – ggf. auch durch das Justiziariat der Zentralabteilung – geklärt worden.2488

2482)
2483)
2484)
2485)
2486)
2487)
2488)

Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 6.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 6.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 6.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 6.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 74.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 121 I, S. 28f.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 67.

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