Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Das Referat 3B1 beschäftigt sich mit den Grundsatzfragen.2294 Daneben bestehen sechs Auswertereferate2295,
die sich in Berlin und Köln befinden2296, und ein weiteres Referat2297.
Die Positionen der Referatsleitung im G 10-Bereich ist stets mit Juristen besetzt.2298
bb)

Rechtliche Grundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an andere
Nachrichtendienste

Bei den Zeugenbefragungen vor dem Untersuchungsausschuss wurde auf § 19 BVerfSchG und § 4 Artikel 10-Gesetz als Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Daten an andere Nachrichtendienste hingewiesen.2299
aaa) § 19 BVerfSchG
In § 19 BVerfSchG ist die Übermittlung personenbezogener Daten durch das BfV geregelt. Die Absätze 1
bis 3 dieser Vorschrift lauten:
„(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten, die mit den
Mitteln nach § 8 Absatz 2 erhoben worden sind, an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach § 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizeien, die mit der
Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des
Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach
dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, übermitteln, soweit dies erforderlich ist zur
1.
Erfüllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung (§ 8 Absatz 1 Satz 2 und 3),
2.
Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit
des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer
Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist,
3.
Verhinderung oder sonstigen Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
oder

2294)
2295)
2296)
2297)
2298)
2299)

Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 9.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 9.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 8.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 9.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 7.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 26, 55; Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 35; vgl. Fromm, Protokoll-Nr. 102 I,
S. 10.

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