Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Inlandsdienste, haben Kontakt und auch die Inlandsdienste mit den jeweiligen Auslandsdiensten.“2207
Auch im BND wurde die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten als unverzichtbares Werkzeug
zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben angesehen.
In der Dienstvorschrift des BND zu den Beziehungen zu ausländischen Einrichtungen und Behörden, insbesondere Nachrichtendiensten heißt es:
„Der BND hat nach § 1 Abs. 2 BNDG die gesetzliche Aufgabe, Erkenntnisse über das
Ausland, die von außen und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind, zu sammeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich der BND
u. a. der AND-Kooperation.“2208
Der ehemalige Präsident des BND Gerhard Schindler hat derartige Kooperationen als essentiell für die Zukunftsfähigkeit des BND beschrieben und bekundet:
„Unsere Leistungsfähigkeit beruht auf internationaler Zusammenarbeit. Sie ist unverzichtbar. Ohne internationale Zusammenarbeit könnten wir unseren Auftrag nicht erfüllen. Aktuelles Beispiel: Bei unserem Beitrag zum Schutz der Bundeswehr im Einsatzgebiet Nordirak sind wir vor Ort auf die Technik der USA angewiesen.
Diese internationale Zusammenarbeit droht nachhaltig Schaden zu nehmen. In Europa
finden bereits erste Besprechungen ohne den Bundesnachrichtendienst statt. Es war
nicht der BND, der die Interneterfassung in Bad Aibling gestoppt hat, sondern genau
umgekehrt, also keine Reißleine des BND oder Ähnliches. Erste Partnerdienste weltweit, nicht nur in Europa, überprüfen ihre Kooperation mit dem BND, und die Signale,
die wir dabei hören, sind alles andere als positiv. Diese Entwicklung bereitet mir große
Sorgen, weil letztlich die Zukunftsfähigkeit des Dienstes auf dem Spiel steht.“2209
Insbesondere die Zusammenarbeit mit der NSA sei notwendig. Die NSA habe den BND mit Technik, Knowhow und Terrorwarnungen bei der Aufgabenerfüllung unterstützt.2210 Dabei sei der BND von der NSA abhängig, nicht umgekehrt.2211 Die Zusammenarbeit sei, so der Leiter der für die Fach- und Rechtsaufsicht über
den BND zuständigen Abteilung 6 des Bundeskanzleramts (BK), Günter Heiß, nicht zuletzt für den Schutz
deutscher Soldaten in Afghanistan unerlässlich.2212
Der Zeuge, W. K., seit 2011 Leiter der Unterabteilung für technische Nachrichtengewinnung im BND2213,
hat die Notwendigkeit internationaler nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit bestätigt:
2207)
2208)
2209)
2210)
2211)
2212)
2213)
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 61.
Dienstvorschrift des BND zu den Beziehungen zu ausländischen Einrichtungen und Behörden, insbesondere Nachrichtendiensten
vom 14. Oktober 2010, MAT A BND-6a, Bl. 14 (VS-NfD – insoweit offen).
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 73.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 73f.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 74.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 66.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 8.