Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 519 –
Drucksache 18/12850
„[…] Angesichts der Internationalisierung der Bedrohungsphänomene, insbesondere
eines global agierenden und vernetzten islamistischen Terrorismus, arbeitet das BfV,
um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, seit Jahren vertrauensvoll und eng mit europäischen und auch amerikanischen Nachrichtendiensten
zusammen. Die Zusammenarbeit ist vor allem nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgebaut worden. Sie trägt erheblich zur Verhinderung von terroristischen
Anschlägen bei und dient somit dem Schutz von Leib und Leben der Menschen in
Deutschland. Bei der internationalen Zusammenarbeit, für die ebenfalls der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit gilt, spielen der Informationsaustausch und die Abstimmungen von Bewertungen eine besondere Rolle. So kann das BfV eigene Erkenntnisse
verdichten, qualifizierte weitere Maßnahmen einleiten und eine umfassende Gefährdungseinschätzung für Regierung, Parlament, andere Behörden und die Öffentlichkeit
abgeben.“2200
Der seit November 2010 im Referat für Spionageabwehr des BfV tätige2201 Zeuge Frank Wingerath hat bekundet, dass es eine intensive Zusammenarbeit vieler Bereiche des BfV mit den Five Eyes-Staaten gäbe.2202
Diese habe ihre Grundlage nicht zuletzt in gemeinsamen Interessen, etwa im Bereich der Proliferationsabwehr.2203 Die Snowden-Veröffentlichungen hätten auch nicht zu einer grundsätzlichen Hinterfragung dieser
Kooperation geführt.2204
Der Zeuge Heinz Fromm war vom Juni 2000 bis Juli 2012 Präsident des BfV2205 und hat betont, dass die
Zusammenarbeit seiner Behörde mit ausländischen Nachrichtendiensten in seiner Amtszeit intensiviert
wurde, wobei sowohl die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA als auch später die Aufklärung der Anschlagsplanungen der sogenannten Sauerland-Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland jeweils
Anlässe hierzu gewesen seien.2206 Zur Notwendigkeit der Zusammenarbeit eines Inlandsnachrichtendienstes
mit ausländischen Auslandsnachrichtendiensten hat er ergänzt:
„Also, die Zusammenarbeit, die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen einem Inlandsdienst und einem Auslandsdienst – bleiben wir ruhig mal bei der CIA – ist ganz
unverzichtbar und kann auch nicht etwa ersetzt werden durch den Kontakt zwischen
Auslandsdienst und Auslandsdienst, weil der deutsche Auslandsdienst über das Inland
wiederum nichts Richtiges weiß oder von uns vermittelt bekommen müsste. Das wären
Informationsverluste, die nicht sinnvoll wären, sodass wir diesen unmittelbaren Kontakt natürlich haben müssen, sowohl zu einem solchen Auslandsdienst wie natürlich
auch zu Inlandsdiensten etwa in Europa. Also, die Inlandsdienste, die europäischen
2200)
2201)
2202)
2203)
2204)
2205)
2206)
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 61.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 6.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 14.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 15.
vgl. Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 15.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 5.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 6.