Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
als Deutschland, ein vitales Interesse daran, dass diese Partnerschaft tatsächlich auch
funktioniert, gerade mit Blick auf die gegenwärtigen Krisen.“2194
Auch mehrere durch den Ausschuss vernommene Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste haben die essentielle Notwendigkeit einer internationalen Kooperation von Nachrichtendiensten im Bereich der Fernmeldeaufklärung betont.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Dr. Hans-Georg Maaßen hat in seinem Eingangsstatement dazu ausgeführt:
„[…] ich […] möchte noch einmal festhalten, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nur gemeinsam geführt werden kann. Wir brauchen eine verlässliche
und vertrauensvolle Partnerschaft vor allem mit den Staaten der Five Eyes, um den
heutigen Bedrohungen erfolgreich begegnen zu können. Zur Aufgabenerfüllung ist ein
regelmäßiger und intensiver Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten zwingend erforderlich. Unabhängig von der Gefahrenlage erfolgt dieser Austausch aber vonseiten des BfV immer nur unter Beachtung geltenden Rechts.“2195
Die Zeugin Doreen Delmdahl, Leiterin eines Auswertereferats der Abteilung 3 (3B6)2196 und der für die
Etablierung von XKEYSCORE [siehe hierzu näher unter E.] zuständigen Arbeitsgruppe im BfV, erklärte in
ihrer Vernehmung, Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten sei „mit Sicherheit sinnvoll“2197, denn der „Terrorismus macht ja leider nicht mehr an den Landesgrenzen Halt.“2198 Der Leiter der
Abteilung 6 des BfV, der Zeuge Dr. Klaus Rogner hat sich ähnlich geäußert und dabei näher ausgeführt:
„Eine Aufklärung wäre ohne Rückgriff auf die SIGINT-Kapazitäten der USA erheblich erschwert. Insbesondere die NSA verfügt über ein Maß an technischer Kompetenz, wie sie im Bereich der deutschen Sicherheitsbehörden in dieser Art nicht vorhanden ist. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass sich die US-Partnerdienste
an die bereits erwähnten standardmäßig vom BfV übermittelten datenschutzrechtlichen Hinweise auf die ausschließlich nachrichtendienstliche Zweckbeschränkung halten. Folglich wird das BfV bei der Bekämpfung des internationalen islamistischen
Terrorismus auch in Zukunft seine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den
US-Partnerdiensten fortsetzen.“2199
Der Leiter der Abteilung 3 im BfV, Ulrich Berzen, hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss die Intention des BfV zur vertieften Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten wie folgt
beschrieben:
2194)
2195)
2196)
2197)
2198)
2199)
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 10.
Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S 103.
vgl. Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 8.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S 61.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 62.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 78.