Drucksache 18/12850

– 516 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D.

Allgemeine Feststellungen zur Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Nachrichtendiensten der Five Eyes

I.

Notwendigkeit und Grenzen internationaler Zusammenarbeit

Der Ausschuss hat gemäß dem ihm aufgegebenen Auftrag nicht nur untersucht, inwiefern deutsche Stellen
Kenntnis von den in den Snowden-Dokumenten beschriebenen Aufklärungspraktiken der Five Eyes hatten,
sondern vielmehr auch, ob insbesondere die Nachrichtendienste des Bundes an derartigen Praktiken beteiligt
waren bzw. Nutzen daraus zogen.2181 Dabei war es erforderlich, sich nicht allein mit konkreten Kooperationsprojekten deutscher Nachrichtendienste mit Diensten der Five Eyes auseinanderzusetzen [dazu siehe insbesondere unter E. und F.], sondern zunächst nach der grundlegenden Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten zu fragen und sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen
eines Austauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten (AND) aus deutscher Sicht zu befassen.
1.

Zur Notwendigkeit einer solchen Kooperation

Im Verlauf der Beweisaufnahme ist deutlich geworden, dass die internationale Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bereits früh als essentiell für die Gewährleistung der Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten eingeschätzt wurde. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortwährenden Bedrohung durch einen
global vernetzten und länderübergreifend agierenden Terrorismus haben mehrere Zeugen die Notwendigkeit
einer internationalen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten hervorgehoben und dabei betont, dass die
deutschen Sicherheitsbehörden verstärkt auf den Informationsaustausch mit AND angewiesen seien.
Die Zusammenarbeit des BND insbesondere mit der NSA wurde auf politischer Ebene für außerordentlich
wichtig erachtet.
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor dem Ausschuss bekundet, dass nach ihrer Kenntnis ausländische Nachrichtendienste in der Vergangenheit vielfach geholfen hätten, Terroranschläge in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.2182 Sie habe bereits im Mai 2015 in einem Presseinterview betont,
„dass wir im Interesse der Sicherheit unserer Bürger die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika wie auch mit den europäischen Partnern brauchen. […] Ich bin überzeugt, dass nachrichtendienstliche Tätigkeit
jedem von uns Sicherheit und Schutz gibt.“2183
Sie habe keinen Zweifel an der Aussage des US-Präsidenten, dass durch nachrichtendienstliche Zusammenarbeit Leben gerettet werden könnten.2184

2181)
2182)
2183)
2184)

Vgl. BT-Drs. 18/843, dort unter B. I.
Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 6.
Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 12.
Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 30.

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