Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
englischen und französischen und anderen Texten mich auseinandersetzen müssen –
ganz klar in der englischen Sprachfassung einen deutlichen Unterschied. Das hat mich
dann dazu gebracht, dass ich mit Herrn Fritsche, als er im Januar da war, mit Herrn
Heusgen und auch mit Herrn Heiß diese Frage noch einmal diskutiert hatte.“2037
Die neue Situation wurde Mitte Januar 2014 auch in einer weiteren Vorlage festgehalten, die nun an die
Bundeskanzlerin gerichtet war:
„Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA
zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu
einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen
kritischen Punkt erreicht.
Im Laufe der Verhandlungen zu einer Vereinbarung zwischen den Diensten ist deutlich geworden, dass die USA nicht bereit sind, alle unsere Petita zu berücksichtigen.
Dies gilt vor allem für die Respektierung deutschen Rechts bei Aktivitäten der Fernmeldeaufklärung (SIGINT) auf deutschem Boden sowie für die Zusage, bei nachrichtendienstlichem Vorgehen mit Auswirkungen auf den Partner dessen Interessen maßgeblich zu berücksichtigen (s. Bezugsvorlage vom 05.12.2013).“2038
Auch vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklung führten Susan Rice, damalige Sicherheitsberaterin
des US-Präsidenten Obama, und der Leiter der Abteilung 2 im Bundeskanzleramt, Dr. Christoph Heusgen,
am 11. Januar 2014 ein Gespräch. In der erwähnten Vorlage heißt es dazu weiter, Susan Rice habe bei dieser
Gelegenheit bestätigt,
„[…] dass die USA auf absehbare Zeit nicht bereit sein werden, eine Vereinbarung,
die diese für uns essentiellen Punkte beinhalten würde, abzuschließen. Selbst im Rahmen der sog. ‚five eyes‘ (USA, GBR, CAN, AUS, NZL) gäbe es keine so weitreichenden formalisierten Vereinbarungen.“ 2039
Parallel sprachen die Leiterinnen der in die Verhandlungen einbezogenen Referate 211 (u. a. zuständig für
die bilateralen Beziehungen zu den USA) und 601 (u. a. zuständig für das Recht der Nachrichtendienste) am
9. Januar 2014 mit dem ChefBK über die politische Vereinbarung und Änderungen, die aus deutscher Sicht
wünschenswert wären. Hier ging es um die „Klarstellung, dass die bürgerlichen und politischen Rechte sowie
der Schutz der Privatsphäre für alle Bürger und nicht nur die des eigenen Staates zu gelten habe, sowie [die]
Klarstellung zur Respektierung des deutschen Rechts bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten“.2040 Daneben
sollte die Achtung der gegenseitigen Interessen präzisiert werden. Diese Änderungswünsche wurden sodann
2037)
2038)
2039)
2040)
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 96.
Vorlage für die Bundeskanzlerin vom 14. Januar 2014, MAT A BK-1/7b_9, Bl. 62 f. (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage für die Bundeskanzlerin vom 14. Januar 2014, MAT A BK-1/7b_9, Bl. 62 (63) (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage für die Bundeskanzlerin vom 14. Januar 2014, MAT A BK-1/7b_9, Bl. 62 (63) (VS-NfD - insoweit offen).