Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Parallele Verhandlungen von deutscher Seite mit Großbritannien

Zeitgleich zu den Verhandlungen mit den USA wurden von deutscher Seite auch Gespräche mit dem Vereinigten Königreich (UK) geführt, um ein ähnliches Abkommen zu schließen. Hier hatte das Bundeskanzleramt
die Federführung inne, während auf der britischen Seite eine Abstimmung zwischen den Diensten und dem
Foreign & Commonwealth Office (FCO) erfolgte. Verhandelt wurde eine schriftliche Erklärung des UK, die
folgende Zusicherungen enthalten sollte:2010
„konkrete Ausspähaktivitäten nur nach Einzelfallentscheidung des Ministers;
D[eutsches] Recht wurde und wird respektiert; keine wechselseitige Beauftragung der
Dienste, um über diesen Umweg personenbezogene Daten der eigenen Staatsangehörigen zu erhalten.“2011
Beabsichtigt war, sobald ein in Grundzügen abgestimmter Text vorgelegen hätte, diesen als Muster für eine
analoge Erklärung der US-Seite zuzuleiten.2012 Mit Blick auf das am 7. August 2013 geplante Gespräch zwischen den Außenministern Dr. Westerwelle und Kerry [siehe C.V.1.a) bb)] regte der Beauftragte für Sicherheitspolitik im Auswärtigen Amt, Jürgen Schulz, an, einen Hinweis auf die laufenden Verhandlungen mit
den Briten in die Gesprächsunterlagen für den Bundesminister aufzunehmen, um den US-Partnern den zeitlichen Handlungsbedarf deutlich zu machen.2013
Für die Verhandlungen reiste am 29. und 30. Juli 2013 eine deutsche Expertendelegation nach Großbritannien und führte Gespräche mit den zuständigen britischen Behörden. Diese versicherten im Ergebnis, dass
„• die nachrichtendienstliche Tätigkeit entsprechend den Vorschriften des nationalen
Rechts ausgeübt werde und den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere Artikel 8 EMRK, entspreche,
• keine rechtswidrige wechselseitige Aufgabenteilung der Nachrichtendienste stattfinde, um die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu umgehen,
• generell keine Erfassung von Datenverkehr in Deutschland erfolge und
• auch keine Wirtschaftsspionage betrieben werde.“2014
Kurz danach verkündete der Kanzleramtsminister Ronald Pofalla bei der Pressekonferenz am 12. August
2013 nach der Sitzung des PKGr:
„Auch der britische Nachrichtendienst hat uns mündlich wie schriftlich versichert, sich
an Recht und Gesetz in Deutschland zu halten. Ich zitiere aus einem Schreiben des
britischen Nachrichtendienstes, das uns übermittelt wurde: ‚Unsere Arbeit unterliegt
jederzeit‘ – jederzeit! – ‚den gesetzlichen Vorschriften beider Länder.‘ Wichtig ist in
2010)
2011)
2012)
2013)
2014)

E-Mail vom 7. August 2013, MAT A AA-1/3e, Bl. 338.
E-Mail vom 7. August 2013, MAT A AA-1/3e, Bl. 338.
E-Mail vom 7. August 2013, MAT A AA-1/3e, Bl. 338.
E-Mail vom 7. August 2013, MAT A AA-1/3e, Bl. 338.
Antwort der Bundesregierung vom 22. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/14602, S. 7.

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