Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Rolle. Denn nach US-amerikanischer Rechtsauffassung hielten sich die US-Dienste an amerikanisches
Recht. Bei der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten sei davon auszugehen, dass diese die Einhaltung des jeweiligen nationalen Rechts gewährleisteten.1827
Daraus wurde deutlich, dass eine hochrangige pauschale Zusicherung der USA, auf deutschem Boden deutsches Recht einzuhalten, nicht unproblematisch zu erreichen wäre.1828
Parallel gab es Überlegungen, dass eine solche Erklärung von deutscher Seite abgegeben werden könnte statt
von US-Seite. Im Auswärtigen Amt wurde dazu ein Textentwurf erstellt:
„Festzuhalten ist, daß die Regierung der Vereinigten Staaten das Verständnis der Bundesregierung teilt, wonach US-amerikanische Streitkräfte und Behörden bei Aktivitäten in Deutschland die ihnen nach dem NATO-Truppenstatut und seinen ergänzenden
Vereinbarungen zustehenden Rechte wahrnehmen und ihre entsprechenden Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt auch die sich aus Art II des NATO-Truppenstatuts abzuleitende Verpflichtung, die Vorgaben des deutschen Rechts zu beachten.“1829
Dieser Text wurde dem Bundeskanzleramt am 1. August 2013 übermittelt.1830 Der Büroleiter des Chefs des
Bundeskanzleramts (ChefBK) kommentierte diesen Entwurf folgendermaßen:
„[…] um es klar zu sagen: das reicht nicht. Es muss eine Erklärung der US-Partner
und es muss darin Feststellung enthalten sein, dass die USA deutsches Recht in
Deutschland achten. […]“1831
Der Leiter der Gruppe 21 im Bundeskanzleramt Michael Flügger teilte daraufhin dem zuständigen Leiter im
Auswärtigen Amt mit:
„[…] ich habe versucht, Eure Sprache unterzubringen. Siehe Reaktion des ChBK-Büroleiters unten: vernichtend. ChBK will klares Bekenntnis der Amis zur Einhaltung
deutschen Rechts. Bekommt er das nicht, wird wohl an deutlicher Kritik an den amerikan. Freunden nicht gespart werden. So die Kampflage vor dem 12.8. im PKgr, wo
er ja seinen Kopf hinhalten muss.“1832
bb)

Gespräch zwischen Vertretern der deutschen und der US-Dienste am 5. August 2013

Zur weiteren Aufklärung der in den Snowden-Veröffentlichungen enthaltenen Vorwürfe führte eine Delegation bestehend aus dem damals für Sicherheit zuständigen Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche, dem
Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt – Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes – Günter

1827)

1828)
1829)
1830)
1831)
1832)

Rede von Robert S. Litt vom 19. Juli 2013 “Privacy, Technology and National Security: An Overview of Intelligence Collection”,
The Brookings Institution, Washington, DC. Ein Transskript der Rede ist abrufbar unter https://www.dni.gov/index.php/newsroom/speeches-interviews/speeches-interviews-2015/item/1171-odni-general-counsel-robert-litt-s-as-prepared-remarks-on-signals-intelligence-reform-at-the-brookings-institute.
Vermerk für die Sitzung des PKGr am 25. Juli 2013, MAT A AA-3/3s, Bl. 86 (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mail vom 1. August 2013, MAT A AA-1/7e, Bl. 17.
E-Mail vom 1. August 2013, MAT A AA-1/7e, Bl. 17.
E-Mail vom 2. August 2013, MAT A AA-1/7e, Bl. 16.
E-Mail vom 2. August 2013, MAT A AA-1/7e, Bl. 16.

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