Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Bereits in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages am 18. November 2013 wurde die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses im Rahmen der „Debatte zu den Abhöraktivitäten der NSA und den Auswirkungen auf Deutschland und die transatlantischen Beziehungen“ diskutiert.22 Zu dieser Debatte hatten die Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließungsanträge eingebracht. Die Fraktion
DIE LINKE. hat den Antrag mit der Notwendigkeit der lückenlosen Aufarbeitung sowie der kritischen Bilanzierung der geheimdienstlichen Kooperation und der daraus resultierenden Datenabflüsse begründet.23
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in ihrem Antrag gefordert, die im Raum stehenden Vorwürfe
der massenhaften Überwachung innerdeutscher Kommunikation durch Geheimdienste umfassend aufzuklären. Eine systematische parlamentarische Untersuchung der Überwachungs- und Geheimdienstaffäre sei
dringend erforderlich.24 Der Abg. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.) erklärte, dass eine Befragung Edward J.
Snowdens in Berlin für die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe der Massenüberwachung unerlässlich sei. Eine Befragung in Russland durch Mitglieder des Untersuchungsausschusses sei indiskutabel. Der
Abg. Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) stellte in Abrede, dass ein Untersuchungsausschuss in diesem Fall ein
kluges, richtiges und weiterführendes Instrument sei und regte an, noch einmal über die Einsetzung eines
solchen nachzudenken.25 Demgegenüber haben die Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Einsetzung eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses gefordert. Nur ein solcher habe das Recht, Zeugen zu befragen. Zwar werde es
so sein, dass die NSA-Verantwortlichen nicht nach Deutschland kommen werden, so der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Daher müsse Edward J. Snowden die Möglichkeit gegeben
werden, in Deutschland vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen.26
In der 7. Plenarsitzung am 15. Januar 2014 wurde die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur NSAAffäre erneut debattiert. Wiederum sprachen sich die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dafür aus.27 Der Abg. Lars
Klingbeil (SPD) erklärte, er gehe davon aus, dass es einen Untersuchungsausschuss geben werde, und fügte
hinzu, dieser könne wichtige Arbeit leisten und eine gemeinsame Kraftanstrengung sein, um Vertrauen wiederherzustellen.28
In der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2014 lehnte keine Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mehr ab. Debattiert wurde aber die Formulierung des Untersuchungsauftrags. Beraten wurden zwei Anträge zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre,29
nämlich ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN30 vom 4. Februar 2014
sowie ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD31 vom 12. Februar 2014. Der Abg. Thomas Silberhorn (CDU/CSU) erklärte, es werde einen Untersuchungsausschuss geben. Seine Fraktion sei im Grundsatz
auch mit dem Untersuchungsgegenstand einverstanden, es müsse aber noch darüber gesprochen werden, wie
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Plenarprotokoll-Nr. 18/2, S. 43 (B) ff.
BT-Drs. 18/56.
BT-Drs. 18/65.
Dr. Uhl, Plenarprotokoll-Nr. 18/2, S. 62 (B).
Ströbele, Plenarprotokoll-Nr. 18/2, S. 51 (D); Dr. von Notz, Plenarprotokoll-Nr. 18/2, S. 57 (C).
Ströbele, Plenarprotokoll-Nr. 18/7, S. 374 (C); Dr. von Notz, Plenarprotokoll-Nr. 18/7, S. 369 (A).
Klingbeil, Plenarprotokoll-Nr. 18/7, S. 377 (A).
Plenarprokoll 18/14, S. 1066 ff.
BT-Drs. 18/420.
BT-Drs. 18/483.