Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 387 –

Drucksache 18/12850

„[…] Wir haben natürlich auch eine permanente Prüfung über Datenabflüsse im IVBB
selber und können darum mit wirklich sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass wir
keine konzertierten Datenabflüsse aus dem IVBB oder Ähnlichem heraus sehen - da,
wo wir das kontrollieren. […]“1560
bb)

Mobile Kommunikationstechnik

Mit der Ausweitung der mobilen Kommunikation und der Einführung der ersten Smartphones rückte auch
dieser Bereich in den Fokus. Der Zeuge Martin Schallbruch hat dazu geäußert:
„Spätestens um 2004/05 herum, als die ersten Smartphones in den Einsatz kamen –
die ersten Geräte waren Blackberrys, die im Business-Bereich Verbreitung fanden –,
gab es eine Beschäftigung des BSI und anderer Sicherheitsbehörden mit Fragen der
Sicherheit von mobilen Geräten. Es gab seit 2005 Warnungen an die Bundesressorts,
mobile Geräte nicht oder nur eingeschränkt einzusetzen, und wir haben im Hinblick
auf die Bedenken, die wir aus technischer Sicht gegen die Architektur der Kommunikation der Geräte hatten, 2007 begonnen, ein sicheres Smartphone zu entwickeln, das
der Bundesregierung und auch dem Deutschen Bundestag im Übrigen zur Verfügung
gestellt werden sollte. Es gab ab 2007 Pilotprojekte, und zwischen 2009 und 2011
wurden 10 000 Geräte – Smartphones und Kryptotelefone – für den Bund aus zentralen
Mitteln beschafft.“1561
Die innerhalb der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Smartphones sind gemäß den Ausführungen in
der Antwort auf eine Kleine Anfrage für Inhalte bis zum Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
geeignet.1562 Weitergehender sei dies aber beispielsweise bei der Bundeskanzlerin der Fall:
„Der Bundeskanzlerin stehen zur dienstlichen Kommunikation kryptierte Kommunikationsmittel (mobil und festnetzgebunden) zur Verfügung, die vom BSI zugelassen
sind und die entsprechend des Schutzbedarfs der dienstlichen Kommunikation genutzt
werden, sofern die Möglichkeit zur Kryptierung auch beim Kommunikationspartner
besteht.“1563
d)

Prävention auf Nutzerebene

Der Zeuge Andreas Könen hat hervorgehoben, dass hinsichtlich des Schutzes vor strategischer Aufklärung
auch der Nutzer eine wichtige Rolle spiele, da durch einen umsichtigen Umgang mit Daten hier viel verhindert werden könne. Im Einzelnen hat er dazu ausgeführt:

1560)
1561)
1562)
1563)

Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 40.
Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 79.
Antwort vom 12. Dezember 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 18/162, Bl. 5.
Antwort vom 12. Dezember 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 18/162, Bl. 5.

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