Drucksache 18/12850
II.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Parlamentarische Behandlung der Enthüllungen vor Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode

Schon vor der Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode befasste sich der Deutsche
Bundestag intensiv mit den Snowden-Enthüllungen.
So kam es in Bezug auf diese Thematik zu zahlreichen Kleinen Anfragen13 und Schriftlichen Fragen14 an die
Bundesregierung.
Zudem befasste sich das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständige Parlamentarische
Kontrollgremium (PKGr) mit den Snowden-Enthüllungen.15 Im Anschluss an eine Sondersitzung des PKGr,
die am 12. August 2013 stattfand, erklärte der damalige Chef des Bundeskanzleramtes (ChefBK), Ronald
Pofalla, die Nachrichtendienste der USA und Großbritanniens hätten schriftlich versichert, sie hielten Recht
und Gesetz in Deutschland ein und eine flächendeckende Auswertung von Daten deutscher Bürger finde
nicht statt.16 Die Befassung des PKGr mit den durch die Snowden-Enthüllungen aufgeworfenen Fragen war
damit gleichwohl nicht beendet.
Des Weiteren wurde der Deutsche Bundestag durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI)17 über die Snowden-Enthüllungen informiert. Der BfDI hatte die diesbezügliche
Presseberichterstattung zum Anlass genommen, Auskunftsersuchen an unterschiedliche Bundesbehörden zu
richten.18 Anlässlich der Plenardebatte vom 18. November 2013 „zu den Abhöraktivitäten der NSA und den
Auswirkungen auf Deutschland und die transatlantischen Beziehungen“ unterrichtete er dann gemäß § 26
Abs. 2 BDSG den Deutschen Bundestag. Sein Bericht trug den Titel „Abhöraktivitäten US-amerikanischer
Nachrichtendienste in Deutschland“.19 Darin wies der BfDI die mangelhafte Unterstützung durch die Nachrichtendienste und die Dienst- und Fachaufsicht führenden Ministerien bei der Aufklärung der in Folge der
Snowden-Enthüllungen aufgekommenen Vorwürfe hin.20 Darüber hinaus führte der BfDI aus, die für die
Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste zuständigen drei Organe, das PKGr, die G 10-Kommission und
der BfDI, seien sowohl rechtlich als auch tatsächlich nicht in der Lage, ihre Aufgaben effizient und angemessen zu erfüllen. Es existierten gravierende Defizite, die u. a. zu kontrollfreien Räumen führten.21

13)
14)
15)
16)
17)
18)
19)
20)
21)

So z. B. die Kleine Anfrage der Franktion der SPD vom 26. Juli 2013, BT-Drs. 17/14456; die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. vom 2. August 2013, BT-Drs. 17/14512; die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. August 2013, BT-Drs. 17/14302.
So z. B. die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rolf Mützenich (SPD), BT-Drs. 17/14359 S. 19 f.; die Schriftlichen Fragen des Abg.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), BT-Drs. 17/14359, S. 20 ff.; die Schriftliche Frage des Abg. Jan Korte
(DIE LINKE.), BT-Drs. 17/14483, S. 17.
Siehe dazu das Inhaltsverzeichnis von MAT A MAD-1/2i, Bl. 5.
Pressestatement von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.
Von 2003 bis 2013 hatte dieses Amt Peter Schaar inne.
Siehe z. B. die inhaltsgleichen Schreiben des BfDI vom 14. Juni 2013 an den ChefBK, MAT A BfDI-1/2-Vb, Bl. 23 f.; an das AA,
MAT A BfDI-1/2-Vb, Bl. 26 f.; an das BMJV, MAT A BfDI-1/2-Vb, Bl. 29 f.; an das BMI, MAT A BfDI-1/2-Vb, Bl. 32 f.
Unterrichtung durch den BfDI, BT-Drs. 18/59.
Unterrichtung durch den BfDI, BT-Drs. 18/59, S. 2.
Unterrichtung durch den BfDI, BT-Drs. 18/59, S. 5.

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