Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

„[V]ielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Januar. Der SPIEGEL fühlt sich der Unterrichtung einer demokratischen Öffentlichkeit verpflichtet. Bei unserer Inaugenscheinnahme von Dokumenten des amerikanischen Geheimdienstes NSA haben wir stets die
Abwägung vorgenommen, welches der Dokumente einem öffentlichen Interesse unterliegt. Vor jeder Publikation haben wir in einem aufwendigen Prozess den Kontakt
zur NSA gesucht und der Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In einer
Reihe von Fällen haben wir daraufhin auf die Publikation konkreter Sachverhalte und
Dokumente verzichtet. Soweit uns Dokumente der NSA vorlagen, haben wir jenseits
der Berichterstattung darauf verzichtet, sie Dritten zugänglich zu machen. Lediglich
in einem Fall haben wir dem Kanzleramt vorab den Auszug aus einer Datenbank der
NSA vor Berichterstattung zur Verfügung gestellt; wir gehen davon aus, dass Sie dieses Material vorliegen haben.
Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Der Deutsche Bundestag
wird die Aktivitäten der NSA voraussichtlich in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufarbeiten, zu dem aller Voraussicht nach auch die Akten Ihres
Hauses herangezogen werden.
Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich Ihr Anliegen zu diesem Zeitpunkt nicht
positiv beantworten kann. […].“1282
Mit Schreiben vom 6. Februar 2014 teilte Dr. Hans-Georg Maaßen dem GBA mit, der Spiegel habe die Bereitstellung der ihm vorliegenden Snowden-Dokumente auf Nachfrage abgelehnt.1283 Vor dem Ausschuss hat
der Zeuge Dr. Maaßen diesen Ablauf nochmals bestätigt:
„Da die Snowden-Dokumente dem Bundesverfassungsschutz nur aus der Presse bekannt waren, hatte ich als Chef der Spionageabwehr den seinerzeitigen Chefredakteur
des Spiegel, Herrn Büchner, angeschrieben und ihn gebeten, uns die Dokumente im
Original zur Untersuchung zu überlassen. In seiner Antwort vom 28. Januar 2014 begründete Herr Büchner seine Ablehnung mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses.“1284
Der Zeuge Wingerath hat es als eines der größten Probleme für die SAW TAD bezeichnet, dass dieser nicht
alle Snowden-Dokumente vorlagen. Dazu hat er ausgeführt:
„Wir konnten immer nur ausschnitthaft irgendetwas wahrnehmen. Meistens gab es im
Spiegel ein paar Fotos von irgendwelchen Dokumenten, es wurde zitiert, es wurde
kommentiert; aber wir konnten weder die Authentizität selber überprüfen - nehmen

1282)
1283)
1284)

Schreiben des Spiegel-Chefredakteurs vom 28. Januar 2014, MAT A BMI-1/10r_10, Bl. 48.
Schreiben des Präsidenten des BfV vom 6. Februar 2014, MAT A GBA-1f, Bl. 70.
Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 95.

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