Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Zeuge Kaller hat ausgeführt, man sei vom Umfang und den technischen Möglichkeiten der US-Nachrichtendienste überrascht gewesen:
„In der Tat hatten bis Snowden weder BMI noch BfV noch - soweit ich persönliche
Wahrnehmungen hatte auch in Gesprächen oder Kontakten - - anderen Leuten - - eine
Vorstellung davon, in welchem Umfang und mit welcher technischen Fertigkeit die
Vereinigten Staaten in der Lage sind, Kommunikationen zu überwachen. Und überhaupt keinen Gedanken gab es daran, dass hier unter Umständen auch deutschbezügliche Kommunikationen ein Teil jedenfalls dieser Überwachungen sein könnten.“1245
Die meisten von Edward J. Snowden erhobenen Vorwürfe seien zwar als plausibel eingestuft worden, ein
konkreter Nachweis habe jedoch nicht erbracht werden können.1246 Dies gelte auch für die mit den SnowdenEnthüllungen verbundenen konkreten Spionagevorwürfe gegen Deutschland.1247 Er persönlich habe – beraten durch die Fachleute aus dem BMI – keine ernsthaften Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente.1248
Die Schwierigkeiten bei der Aufklärung der in Folge der Snowden-Enthüllungen erhobenen Vorwürfe hat er
folgendermaßen beschrieben:
„Ich glaube, dieses ganze Snowden-Thema hat dadurch einen unangenehmen Swing
bekommen, dass gerade in der ersten Phase, im Sommer 2013 - das gab ja auch ein
bestimmtes Umfeld, in dem das stattfand -, immer verlangt wurde, aufzuklären, und
die Bundesregierung [hat] auch immer gesagt: Genau darum bemühen wir uns, um
Aufklärung. - Und aus diesen- - Dieser Dialog hat sich so als Erwartung festgesetzt in
weiten Teilen der Öffentlichkeit und vielleicht auch der Politik. Aber Aufklärbarkeit
setzt voraus, dass ich als eigene Behörde oder ermittelnde Stelle tatsächlich auch handfeste Beweise und Einsichten habe. Und in der ganzen damaligen Aufklärungsdiskussion haben manche vielleicht vergessen, dass die NSA keine deutsche Behörde ist,
sondern doch eine andere. Und unsere Zugangsmöglichkeiten sind ziemlich beschränkt […].“1249
3.
Bundesamt für Verfassungsschutz
Die Aufklärungsbemühungen im Zuge der Snowden-Veröffentlichungen und der entsprechenden Presseberichterstattung ab Juni 2013 über nachrichtendienstliche Aktivitäten der NSA sowie britischer und französischer Nachrichtendienste in Deutschland1250 erstreckten sich auch auf das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV).1251
1245)
1246)
1247)
1248)
1249)
1250)
1251)
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 8.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 6.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 6.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 14, 42.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 10 f.
Schreiben des BfV an das BMI vom 23. Juli 2013, MAT A BMI-1/9b_3, Bl. 414 (VS-NfD – insoweit offen).
Vgl. Schreiben des BfV an den BfDI und das BMI vom 14. November 2013, MAT A BMI-1/10n, Bl. 308 f. (VS-NfD – insoweit
offen).