Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

4. Die diplomatische Vertretung der Europäischen Union in Washington sowie bei den
Vereinten Nationen in New York soll die NSA mit Wanzen abgehört und das interne
Computernetzwerk infiltriert haben. In diesem Zusammenhang wird auch der Verdacht ge��ußert, dass deutsche Botschaften im Ausland oder Behörden in Deutschland
abgehört worden sein könnten.
5. Ferner soll die NSA vor mehr als fünf Jahren die Telefonanlage des EU-Ratsgebäudes der Europäischen Union in Brüssel mit Wanzen überwacht haben.
6. Beim G-20-Gipfel 2009 in London soll das GCHQ ranghohe Delegierte ausspioniert
haben, indem deren Smartphones gezielt gehackt und die Diplomaten in eigens für
Spionagezwecke eingerichtete Internetcafes gelockt wurden.
[…].
Ich bitte um Übermittlung dortiger tatsächlicher Erkenntnisse zu den vorgenannten
Themenkreisen sowie gegebenenfalls vergleichbarer Aktivitäten der genannten Nachrichtendienste, soweit deutsche Staatsschutzinteressen berührt sein könnten. […].“1224
Überwiegend teilten die angeschriebenen Behörden mit, nicht über relevante Erkenntnisse zu verfügen.1225
Allein der BND erklärte mit Schreiben vom 9. September 2013, über Erkenntnisse zu verfügen, die ihm nach
Beginn der Presseberichterstattung durch NSA und GCHQ bekannt geworden seien. Hiernach betrieben NSA
und GCHQ Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei denen es auch zur metadatenzentrierten
Erfassung von Internet-Verkehren komme; detaillierte Informationen lägen nicht vor. Dies geschehe nach
den Angaben der NSA auf der Grundlage der Rechts- und Kontrollstrukturen in den USA, wobei die NSA
gegenüber dem BND erklärt habe, dass sie sich an alle mit Deutschland geschlossenen Abkommen halte und
nichts tue, um deutschen Interessen zu schaden. Auch der GCHQ habe dem BND versichert, dass er nicht
gegen die deutsche Gesetzgebung verstoße.1226
Am 4. Juni 2014 teilte der GBA in einer Presseerklärung mit, die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibe weiter unter Beobachtung.1227
Mit Schreiben vom 15. April 2015 erklärte der GBA dem Ausschuss, er prüfe, ob Ermittlungen wegen des
Verdachts der nachrichtendienstlichen Ausspähung von Daten durch die NSA und den GCHQ einzuleiten
seien; zugleich bat er darum, ihm – soweit möglich – die Protokolle über die öffentliche und nichtöffentliche
Beweisaufnahme des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.1228 Am 23. April 2015 beschloss der Ausschuss,
dieser Bitte nachzukommen [siehe dazu ausführlicher Erster Teil D.I.].

1224)
1225)
1226)
1227)
1228)

Siehe das Schreiben des GBA an das BMJV vom 23. Juli 2013 nebst zugehöriger Erkenntnisanfragen, MAT A BMJV-1/1j_1,
Bl. 64 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
Interner Vermerk des GBA vom 4. November 2013, MAT A GBA-3, Bl. 12 (13) (VS-NfD – insoweit offen).
Interner Vermerk des GBA vom 4. November 2013, MAT A GBA-3, Bl. 12 (13) (VS-NfD – insoweit offen).
Presseerklärung Nr. 17/2014 des GBA vom 4. Juni 2014, abrufbar unter https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?searchstring=merkel&newsid=506.
Schreiben des GBA vom 15. April 2015, A-Drs. 349.

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