Drucksache 18/12850
a)
– 318 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Stellungnahmen aus den Five Eyes-Staaten zum Verdacht der Wirtschaftsspionage
Die US-amerikanische Regierung versicherte der Bundesregierung mehrfach, die dortigen Dienste betrieben
keine Wirtschaftsspionage.1157
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Zeugenvernehmung herausgestellt, dass es nach ihrer Erinnerung von US-amerikanischer Seite „sehr eindeutige Aussagen, dass von der amerikanischen Regierung
keine Wirtschaftsspionage betrieben“ werde, gegeben habe.1158
Der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler hat als Zeuge vor dem Ausschuss erklärt:
„Die Amerikaner haben uns immer versichert, dass sie keine Wirtschaftsspionage machen; und sie haben ja auch, ich glaube, zuletzt im Januar 2014, so eine Präsidentendirektive - Obama hat sie selbst verkündet -, wo noch mal deutlich gemacht wird, dass
den Diensten verboten ist, bei der technischen Aufklärung Spionage zum Wettbewerbsvorteil der heimischen Wirtschaft zu machen. Das hat Gesetzeskraft bei den
Amerikanern. Er hat damit etwas zur Gesetzeskraft gemacht, was durch interne Weisung in den Diensten schon geregelt war.“1159
In der Presidential Policy Directive zu SIGINT-Aktivitäten von US-Präsident Barack Obama, der sogenannten PPD-28 [siehe dazu ausführlicher A.II.1.c)cc)aaa)], heißt es unter anderem:
„The collection of foreign private commercial information or trade secrets is authorized only to protect the national security of the United States or its partners and allies.
It is not an authorized foreign intelligence or counterintelligence purpose to collect
such information to afford a competitive advantage to U.S. companies and U.S. business sectors commercially.“1160
„Die Erfassung ausländischer privater Geschäftsinformationen oder Handelsgeheimnisse wird nur zum Schutz der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihrer
Partner und Verbündeten genehmigt. Es stellt jedoch keinen genehmigten Zweck im
Rahmen der auslandsnachrichtendienstlichen Tätigkeit oder der Abwehr nachrichtendienstlicher Tätigkeiten dar, wenn solche Informationen zur Verschaffung eines wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteils für US-Unternehmen oder US-Wirtschaftssektoren
erfasst werden.“1161
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1159)
1160)
1161)
Antwort vom 7. Februar 2014 der Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf die schriftliche Frage des Abg. Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), BT-Drs. 18/459, zu Frage 46, S. 29.
Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 62.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 142.
Presidential Policy Directive Signals Intelligence Activities vom 17. Januar 2014, abrufbar unter https://obamawhitehouse.archives.gov/the-press-office/2014/01/17/presidential-policy-directive-signals-intelligence-activities#_ftn4.
Übersetzung des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages.