Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

ganz vielen technischen Möglichkeiten, dann ist das ein Grundfehler, an dem wir jetzt
nichts mehr ändern können, es sei denn, die Regierung würde nach Potsdam umziehen
und die Botschaften würden alle hier bleiben. Und gerade das Abhören von Handys
ist relativ einfach von Botschaften aus zu bewerkstelligen, und das ist genau das, was
wir dann definitiv nicht feststellen können, weil es inzwischen – das war vor 15 Jahren
anders - passive Techniken gibt, die keinerlei Spuren hinterlassen, die man definitiv
nicht messen kann. Wenn ein normaler IMSI-Catcher genutzt wird - das nutzen manche, ich sage mal, Botschaften, die nicht ganz so gut aufgestellt sind, auch hin und
wieder schon mal in Autos oder so -, das kann man messen, wenn man weiß, wann
möglicherweise so ein Gerät genutzt wird. Aber das, was systematisch dann von dem
einen oder anderen Botschaftsdach sicherlich gemacht wird, ist nicht messbar, sodass
man, wenn man hier mit dem Handy telefoniert, einfach ein ganz hohes Risiko eingeht,
und das muss man wissen. Und da sind die Amerikaner bei weitem nicht die einzigen
Verdächtigen.“1124
cc)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Andreas Könen, hat am 23. Juni 2016 als Zeuge vor dem Ausschuss bekundet:
„Also, wir haben zunächst einmal erst eine Information darüber erhalten am 17. bzw.
18. Oktober. Da ist uns ebendieses Dokument, was vermutlich eine Abschrift von bestimmten Snowden-Informationen darstellt, zugeleitet worden. Wir haben dann zunächst dieses Dokument am 18. einem Plausibilitätscheck unterzogen und festgestellt,
dass da durchaus wieder Informationen drauf sind, die als typische Daten einer strategischen Aufklärung gelten können, insbesondere eben mit der Telefonnummer und
anderen Indikatoren, die typisch für eine Aufklärung sind.“1125
„Was zur Verfügung gestellt wurde, ist genau dieser, wie man es bezeichnen mag,
Zettel, auf dem bestimmte Grunddaten stehen, die von einem Snowden-Dokument
wohl abgeschrieben worden sein sollen. Da steht die Mobilfunknummer drauf, der
Name, dann stehen bestimmte sogenannte Target-Kenner drauf. Das deutet darauf hin,
dass eben genau diese Daten in einer strategischen Erfassung drin waren. Aber mehr
sagt das letztlich nicht aus an der Stelle. Damit ist ein gewisser Anfangsverdacht gegeben einer Überwachung, und das hat eben dann die nachfolgenden Aktionen im BSI
inklusive des Angebots einer Analyse des Geräts selber initiiert.“1126
„Dann wurde sehr schnell klar, dass man sich in einer Gesamtschau einmal dieser Bedrohung des konkreten Kanzlerinnenhandys, aber auch dem, was insgesamt aus den
1124)
1125)
1126)

Dr. Even, Protokoll-Nr. 100 I, S. 16.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 43 f.

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