Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 307 –

Drucksache 18/12850

„1. Am 17. Oktober 2013 wurde Ihnen vom Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ ein
Dokument übermittelt, welches als Beleg für die angebliche Überwachung des Mobiltelefons der Frau Bundeskanzlerin bewertet wurde. Zur weiteren Prüfung im hier vorliegenden Beobachtungsvorgang ist die genaue Kenntnis dieses Vorgangs unerlässlich. Ich wäre daher dankbar, wenn der genannte Schriftverkehr einschließlich dieses
Dokuments - vermutlich vom Spiegel-Redakteur Jörg Schindler - zumindest in beglaubigter Ablichtung ohne Schwärzungen zu obigem Aktenzeichen übermittelt werden
könnte.
2. Inhalt des o.a. Dokuments ist wohl auch eine Mobilfunknummer, bei der es sich um
einen von Frau Bundeskanzlerin genutzten Telefonanschluss handeln soll. Hier bitte
ich um Mitteilung, ob diese Tatsache zutreffend ist, von wann bis wann diese Telefonnummer und gegebenenfalls von wem genutzt wurde und welchem Provider diese Mobilfunk-Rufnummer zuzuordnen ist. […].“1116
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 antwortete das Bundeskanzleramt darauf:
„[A]uf die mit o.g. Bezug übermittelte Erkenntnisanfrage und unter Bezugnahme auf
mein letztes Schreiben zum Vorgang teile ich mit, dass mir der Sprecher der Bundesregierung, StS Seibert, am 17. Oktober 2013 ein Papier übergab welches er von den
Spiegel-Journalisten Schindler und Blome erhalten habe. Ich habe Ablichtungen dieses Papiers am selben Tage sowohl an das Bundesministerium des Innern als auch an
den Bundesnachrichtendienst weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung der Plausibilität.
Die im fraglichen Papier angegebene Mobilfunknummer stimmt mit einer Frau Bundeskanzlerin zuzuordnenden Mobilfunknummer überein. […] Kartenvertrag und Gerät wurden nicht durch das Bundeskanzleramt beschafft. Eine Ablichtung des in Rede
stehenden Dokuments habe ich beigefügt. Ein Schriftverkehr existiert dazu nicht.“1117
Das diesem Antwortschreiben beigefügte Dokument deckt sich mit dem im Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 27. Oktober 2013 veröffentlichten Dokument.
Mit Presseerklärung vom 4. Juni 2014 unterrichtete der GBA die Öffentlichkeit darüber, am 3. Juni 2014 ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit eingeleitet zu haben, da umfangreiche Vorerhebungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht
hätten, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben.

1116)
1117)

Schreiben des GBA an das Bundeskanzleramt vom 25. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 34 f.
Schreiben des Bundeskanzleramts an den GBA vom 19. Dezember 2013, MAT A BK-1/4u, Bl. 110 f. (VS-NfD – insoweit offen).

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