Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
im Rahmen des US-amerikanischen Fernmeldeaufklärungssystems (United States SIGINT System) gewahrt
bleiben.813 Dementsprechend regelt sie unter anderem, unter welchen Umständen eine Kommunikation mit
oder über US-Personen erfasst (collect), ausgewertet (process), gespeichert (retain) und weitergegeben (disseminate) werden darf. Der Sachverständige Miller hat auf eine Berichterstattung in der Washington Post aus
dem Jahr 2014 hingewiesen, wonach geheimgehaltene Vorschriften des US-Präsidenten Barack Obama vorsähen, die NSA dürfe davon ausgehen, dass außerhalb des US-amerikanischen Territoriums erfasste Daten
von Ausländern stammen.814
Die nach der EO 12333 getroffenen nachrichtendienstlichen Maßnahmen unterliegen keiner gerichtlichen
Genehmigung.815 Zwar ist eine gewisse Kontrolle durch den US-Senat vorgesehen.816 Nach den Angaben des
Sachverständigen Edgar ist von dieser Befugnis jedoch in der Vergangenheit wenig Gebrauch gemacht worden. Vielmehr habe sich der US-Kongress auf die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Aktivitäten nach
dem FISA konzentriert.817 Nach den Angaben der Sachverständigen Gorski äußerte die ehemalige Vorsitzende des Senate Intelligence Committee, Senatorin Dianne Feinstein, dass dieses Gremium nicht in der
Lage gewesen sei, die Überwachung gemäß der EO 12333 ausreichend zu kontrollieren.818
Nach den Angaben der Sachverständigen Gorski deutet die einschlägige Presseberichterstattung darauf hin,
dass die US-amerikanische Regierung eine Vielzahl von Programmen auf die EO 12333 stützt, darunter die
Programme MUSCULAR, MYSTIC, DISHFIRE, CO-TRAVELER, QUANTUM, WELLSPRING,
TRACFIN, BULLRUN, WABASH, BRUNEAU, HEMLOCK, BLACKFOOT, SHOTGIANT, VICTORYDANCE, GILGAMESH.819 Einige dieser Programme würden auch zur Überwachung von Journalisten, Diplomaten, politischen Führungsfiguren und Technologieunternehmen genutzt.820
Der Sachverständige Dr. Christopher Soghoian hat in diesem Zusammenhang grundsätzliche Mängel der
Geheimdienstkontrolle kritisiert:
„Unsere Geheimdienstkontrolle ist nach wie vor eine Farce. Und die problematischsten Geheimdienstaktivitäten der NSA – jene, die unter EO 12333 stattfinden – werden
vom geheimen FISA Court nicht kontrolliert. Zudem sind unsere beiden Kongressausschüsse zum Thema Geheimdienst von den Behörden, die sie regulieren sollen, vollkommen vereinnahmt und offensichtlich mehr darauf bedacht, sich für eine Erweiterung der staatlichen Überwachungsvollmachten einzusetzen, als darauf, diese einzugrenzen.“821
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Siehe Section 1.2 USSID 18.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Miller, MAT A SV-3/2 S 26.
Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen Soghoian, Protokoll-Nr. 108 I, S. 29.
§ 3.1 EO 12333. Die Vorschrift lautet: „The duties and responsibilities of the Director of Central Intelligence and the heads of other
departments, agencies, and entities engaged in intelligence activities to cooperate with the Congress in the conduct of its responsibilities for oversight of intelligence activities shall be as provided in title 50, United States Code, section 413. […]”.
Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen Edgar, Protokoll-Nr. 108 I, S. 122.
Mündliche Erläuterungen der Sachverständigen Gorski, Protokoll-Nr. 108 I, S. 19 und 123.
Siehe das schriftliche Gutachten der Sachverständigen Gorski, MAT A SV-15/2, S. 8 ff.
Siehe das schriftliche Gutachten der Sachverständigen Gorski, MAT A SV-15/2, S. 10.
Soghoian, Protokoll-Nr. 108, S. 29.