Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Executive Order 12333

Eine weitere wichtige einfachrechtliche Bestimmung ist die im Jahr 1981 durch US-Präsident Ronald Reagan
erlassene Executive Order 12333 (EO 12333).
Bei Executive Orders handelt es sich nicht um Gesetze, sondern um Verwaltungsvorschriften, die der jeweils
amtierende Präsident jederzeit ohne öffentliche Debatte ändern oder zurücknehmen kann.803
Die EO 12333 beschreibt das Ziel der nachrichtendienstlichen Aktivitäten der USA dahingehend, dem Staatspräsidenten und dem Nationalen Sicherheitsrat (National Security Council, kurz: NSC) die erforderlichen
Informationen zu verschaffen, auf die sich die Entscheidungen betreffend die Pflege und Fortentwicklung
der auswärtigen Beziehungen, betreffend Verteidigung und Wirtschaftspolitik und betreffend den Schutz der
nationalen Interessen der USA vor ausländischen Sicherheitsbedrohungen stützen.804 Besonderer Wert soll
dabei darauf gelegt werden, Spionage und andere Bedrohungen und Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, die sich gegen die Regierung der USA, US-amerikanische Unternehmen, Einrichtungen oder Personen richten, zu erkennen und diesen zu begegnen.805
Dem Verteidigungsministerium, welchem die NSA unterstellt ist, wird durch die EO 12333 die Aufgabe
zugewiesen, „ausländische Nachrichtendienstinformationen“ (foreign intelligence) zu gewinnen. Dieser Begriff ist weit definiert, nämlich als „Informationen betreffend die Fähigkeiten, Absichten und Aktivitäten
ausländischer Mächte, Organisationen oder Personen, was – außer im Bereich des internationalen Terrorismus – nicht die Gegenaufklärung umfasst.“806 Nach Auffassung der Sachverständigen Gorski ist diese Definition weiter als diejenige in Section 702 FISA.807
Die NSA wird durch die EO 12333 damit beauftragt, zu Zwecken der Auslandsaufklärung (for national foreign intelligence purposes) nachrichtendienstliche Fernmeldeinformationen (signals intelligence) zu gewinnen (collect), auszuwerten (process) und an bestimmte Stellen der Regierung weiterzugeben (disseminate).808
Dabei sieht die EO 12333 ausdrücklich vor, dass Maßnahmen der elektronischen Überwachung, wie sie im
FISA definiert sind, sowohl mit dem FISA als auch mit der EO 12333 in Einklang stehen sollen.809
Die EO 12333 bestimmt, dass der NSC, der Secretary of Defense, der Attorney General und der Director of
Central Intelligence810 sowie ergänzend die Leiter der einzelnen Nachrichtendienste angemessene Leitlinien
und Verfahren zur Umsetzung der EO 12333 herauszugeben haben.811 Zu diesen verwaltungsinternen Vorschriften zählt unter anderem die – ehemals als geheim eingestufte – United States Signals Intelligence Directive 18 (USSID 18) aus dem Jahr 1993.812 Ausweislich ihres Vorworts soll diese sicherstellen, dass die
verfassungsmäßigen Rechte von US-Personen, insbesondere die Rechte aus dem Vierten Verfassungszusatz,

803)
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Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen Edgar, Protokoll-Nr. 108 I, S. 53.
§ 1.1 EO 12333.
§ 1.1 (c) EO 12333.
§ 3.4 (d) EO 12333.
Siehe die mündlichen Erläuterungen der Sachverständigen Gorski, Protokoll-Nr. 108 I S. 20.
§ 1.12 (b) EO 12333.
§ 2.5 EO 12333.
Dieser seit 1947 existierende Amtsposten wurde durch den Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act aus dem Jahr 2004
abgeschafft und durch die Amtsposten Director of the Central Intelligence Agency und Director of National Intelligence ersetzt.
§ 3.2 EO 12333.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Gorski, MAT A SV-15/2 S. 6.

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