Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Für die Begriffe „ausländische Nachrichtendienstinformationen“794 und „US-Person“795 gelten dieselben gesetzlichen Definitionen wie im Rahmen der vorangehend geschilderten Überwachungsbefugnisse.
Section 702 FISA schreibt vor, dass der AG im Einvernehmen mit dem DNI „Zielverfahren“ (targeting procedures)796 sowie „Minimierungsverfahren“ (minimization procedures)797 zu erlassen hat. Für den Begriff
„Minimierungsverfahren“ gilt dieselbe gesetzliche Definition wie im Rahmen der vorangehend geschilderten
Überwachungsbefugnisse. Die Zielverfahren sollen sicherstellen, dass die Informationsgewinnung dem zulässigen Aufklärungszweck dient und eine unzulässige Überwachung vermieden wird.
Section 702 FISA bestimmt ausdrücklich, dass die Informationsgewinnung „in einer Weise geschehen soll,
die mit dem Vierten Zusatz der US-amerikanischen Verfassung in Einklang steht“.
Auch wenn Section 702 FISA keine richterliche Einzelfallanordnung voraussetzt,798 bedarf eine nach dieser
Vorschrift erteilte allgemeine Überwachungsgenehmigung der vorherigen Bestätigung durch den FISC. Dieser prüft, ob alle gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob sich die erlassenen Ziel- und Minimierungsverfahren als ordnungsgemäß und mit dem Vierten Verfassungszusatz vereinbar darstellen.799
Die Sachverständige Ashley Gorski hat die Anforderungen an die von den Diensten vorzubringenden Gründe
allerdings als unzureichend beschrieben:
„Der § 702 verlangt von der Regierung keinerlei Ermittlungsergebnisse, geschweige
denn das Vorbringen wahrscheinlicher Gründe gegenüber einem Gericht, dass die von
ihr überwachten Ziele ausländische Agenten, in Straftaten verwickelt oder auch nur
im Entferntesten mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind. Zudem ist der Begriff ‚ausländische geheimdienstliche Informationen‘ im Sinne von Informationen, die
die Außenpolitik der USA betreffen, ausgesprochen weit gefasst. Somit beschränkt
sich die Vollmacht der Regierung nicht auf die Überwachung von Verdachtspersonen,
wie mögliche Terroristen oder Kriminelle, sondern erstreckt sich auch auf die Überwachung von Personen, die unter keinerlei Verdacht einer Straftat stehen.“800
Zum Zweck der Umsetzung einer durch den FISC bestätigten Überwachungsgenehmigung sind der AG und
der DNI befugt, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste dazu zu verpflichten, ihnen gegen Entschädigung Hilfestellung zu leisten.801
Auf Section 702 FISA stützen sich die von der NSA betriebenen Programme UPSTREAM und PRISM.802

794)
795)
796)
797)
798)
799)
800)
801)
802)

Section 701 (a) FISA i.V.m. Section 101 (e) FISA.
Section 701 (a) FISA i.V.m. Section 101 (i) FISA.
Section 702 (d) (1) FISA.
Section 702 (e) (1) FISA.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Gorski, MAT A SV-15/2 S. 4.
Section 702 (i) (3) (A) FISA.
Gorski, Protokoll-Nr. 108, S. 18.
Section 702 (h) FISA.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Scott, MAT A SV-6, S. 7 unter Hinweis (in Fn. 14) auf den „Report on the Surveillance Program Operated Pursuant to Section 702 of the Foreign Intelligence Surveillance Act“ des Privacy and Civil Liberties
Oversight Board vom 2. Juli 2014 (dort S. 7), abrufbar unter https://www.pclob.gov/library/702-Report.pdf.

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