Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Die betreffenden Maßnahmen dürfen sich ausschließlich gegen fremde Mächte (foreign powers) richten.790
Zudem darf „keine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen, dass durch die Überwachung Inhalte von Kommunikationen gewonnen werden, an denen eine US-Person beteiligt ist“.791 Des Weiteren muss der AG sogenannte Minimierungsverfahren (minimization procedures) erlassen. All dies muss der AG gegenüber dem
FISC bescheinigen.792 Ferner muss der AG den zuständigen parlamentarischen Kontrollinstanzen über die
Einhaltung der von ihm erlassenen Minimierungsverfahren berichten.793
Die Begriffe „ausländische Nachrichtendienstinformationen“, „Minimierungsverfahren“ und „US-Person“
sind ebenso definiert wie im Rahmen der vorangehend erörterten Überwachungsbefugnisse auf Grund richterlicher Einzelfallanordnung.
2)

Maßnahmen gemäß Section 702 FISA

Die durch den FAA im Jahr 2008 eingeführte Section 702 FISA befugt den Attorney General (AG), zusammen mit dem nationalen Nachrichtendienstdirektor (Director of National Intelligence, kurz: DNI) für einen
Zeitraum von einem Jahr eine Überwachung (targeting) von Personen zu genehmigen, „von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie außerhalb der USA zu lokalisieren sind“ (persons reasonably believed to
be located outside the United States), um dadurch „ausländische Nachrichtendienstinformationen zu gewinnen“ (aquire foreign intelligence information).
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die bewusste Überwachung
-

einer Person, von der zum Zeitpunkt der Informationsgewinnung bekannt ist, dass sie in den USA
zu lokalisieren ist (person known at the time of acquisition to be located in the United States),

-

einer Person, von der vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie außerhalb der USA zu lokalisieren
ist, wenn der Zweck der Informationsgewinnung ist, eine bestimmte, bereits bekannte Person zu
überwachen, von der vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie in den USA zu lokalisieren ist (if
the purpose of such acquisition is to target a particular, known person reasonably believed to be in
the United States),

-

einer US-Person, von der vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie außerhalb der USA zu lokalisieren ist (United States person reasonably believed to be located outside the United States),

-

einer Kommunikation, von der zum Zeitpunkt der Informationsgewinnung bekannt ist, dass der Absender und alle beabsichtigten Empfänger in den USA zu lokalisieren sind (communication as to
which the sender and all intended recipients are known at the time of the acquisition to be located in
the United States).

790)
791)
792)
793)

50 U.S.C. § 1802 (a) (1) (A).
50 U.S.C. § 1802 (a) (1) (B).
50 U.S.C. § 1802 (a) (3).
50 U.S.C. § 1802 (a) (2); zuständig sind das House Permanent Select Committee on Intelligence und das Senate Select Committee
on Intelligence.

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