Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 247 –

Drucksache 18/12850

jede Örtlichkeit, auf die sich die elektronische Überwachung richtet, von einer fremden Macht oder
einem Agenten einer fremden Macht genutzt wird,
-

Vorschläge für „Minimierungsverfahren“ (minimization procedures),

-

eine Darstellung der Art der begehrten Information und die Art der Kommunikationen oder Aktivitäten, die Gegenstand der Überwachung sein sollen,

-

eine Bescheinigung durch einen speziellen Beamten,
o

dass dieser die begehrten Informationen für „ausländische Nachrichtendienstinformationen“ (foreign intelligence information) hält,

o

dass die Gewinnung ausländischer Nachrichtendienstinformationen ein „wesentliches Ziel“
(significant purpose) der Überwachungsmaßnahme ist, und

o

dass solche Informationen vernünftigerweise nicht mit „normalen investigativen Techniken“ (normal investigative techniques) gewonnen werden können.

Der Begriff „ausländische Nachrichtendienstinformationen“ ist weit angelegt. Nach seiner gesetzlichen Definition umfasst er:783
-

Informationen, die sich beziehen auf oder – wenn sie eine „US-Person“ betreffen – erforderlich sind
für die Fähigkeit der USA, sich zu verteidigen gegen:
o

eine aktuelle oder potentielle Attacke oder andere schwerwiegende feindliche Akte einer
fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht;

o

Sabotage, internationalen Terrorismus oder die Proliferation von Massenvernichtungswaffen784 durch eine fremde Macht oder einen Agenten einer fremden Macht; oder

o

geheime nachrichtendienstliche Aktivitäten eines Nachrichtendienstes oder Netzwerks einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht;

-

Informationen im Hinblick auf eine fremde Macht oder ein fremdes Territorium, die sich beziehen
auf oder – wenn sie eine „US-Person“ betreffen – erforderlich sind für:
o

die nationale Verteidigung oder die Sicherheit der USA oder

o

die Pflege der auswärtigen Beziehungen der USA.

„Minimierungsverfahren“ sind nach ihrer gesetzlichen Definition Verfahren, die dazu dienen, die Gewinnung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über US-Personen so weit wie möglich einzuschränken.785 Nach den Angaben des Sachverständigen Halperin tragen diese Verfahren zum Schutz der Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Politiker bei, ohne diesen allerdings einen
absoluten Überwachungsschutz zu vermitteln.786

783)
784)
785)
786)

50 U.S.C. § 1801 (e).
Der Passus „Proliferation von Massenvernichtungswaffen“ wurde im Jahr 2008 durch Section 110 (a) (3) FAA eingefügt.
Siehe 50 U.S.C. § 1801 (h).
Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen Halperin, Protokoll-Nr. 108 I, S. 130.

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