Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850

gegebenenfalls Vorschläge für politische und legislative Initiativen zu machen.“519

Der Sonderausschuss sichtete systematisch öffentlich zugängliches Material, hörte Vertreter der nationalen
Verwaltungen und Parlamente sowie Experten aus den Bereichen Recht, Kommunikations- und Abhörtechnik, Unternehmenssicherheit und Verschlüsselungstechnik an520 und wertete Angaben von Fachautoren und
Journalisten521 sowie von ehemaligen Nachrichtendienstmitarbeitern522 aus. Am 5. September 2001 stellte
der Berichterstatter des Ausschusses, der Abg. Gerhard Schmid, dem Europäischen Parlament den Abschlussbericht vom 11. Juli 2001 (ECHELON-Bericht)523 vor, den dieses mit Zwei-Drittel-Mehrheit annahm.524
Ausweislich des ECHELON-Berichts sah der Sonderausschuss die Existenz und den globalen Umfang des
ECHELON-Systems als zweifelsfrei erwiesen an und stellte fest, dass eine hypothetische Unterstützung dieses Programms durch einen EU-Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstieße, soweit es nicht nachrichtendienstlichen Zwecken, sondern der Konkurrenzspionage diene.525
Ausgehend von den Behauptungen im ersten STOA-Bericht526 aus dem Jahr 1997, durch den ECHELON als
„angeblich allumfassendes globales Abhörsystem europaweit bekannt“527 geworden war, stellte der ECHELON-Bericht fest: „[…] dass nunmehr kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass das System nicht zum
Abhören militärischer, sondern zumindest privater und wirtschaftlicher Kommunikation dient, obgleich die
im Bericht vorgenommene Analyse gezeigt hat, dass die technischen Kapazitäten dieses Systems wahrscheinlich bei Weitem nicht so umfangreich sind, wie von den Medien teilweise angenommen […]“.528

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Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (36), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (37), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (81 ff.), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (85 ff.), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 ff., auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Siehe Spiegel Online vom 7. November 2001 „Der offizielle Echelon-Bericht von Gerhard Schmid an das EU-Parlament“.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (25 f.), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
STOA (Scientific and Technological Options Assessment) ist eine Dienststelle in der Generaldirektion Wissenschaft des Europäischen Parlaments, die auf Antrag von Ausschüssen Forschungsaufträge vergibt. Eine wissenschaftliche Überprüfung der Arbeiten
findet nicht statt. Siehe dazu Fn. 2 des Echelon-Berichts, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (35).
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 12 (35), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.
Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation
vom 11. Juli 2001 (Echelon-Bericht), A5 – 0264/2001, MAT A BND-2/2g, Bl. 163 (176), auch abrufbar unter http://ShortURL.de/PU1G6.

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